"Eine echte Verbesserung"
Angehörige werden besser entlastet
Die Pflegeversicherung zahlt mehr Geld: Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz (seit Januar in Kraft) wurden Pflegegeld und -sachleistungen um 4 Prozent erhöht. Das neue Gesetz wollte jedoch auch die pflegenden Angehörigen unterstützen, denn die meisten Menschen, die Pflegefälle sind, werden von ihren Lieben zuhause betreut: In München leben drei von vier Pflegebedürftigen in ihrer vertrauten Umgebung daheim.
Tages- und Nachtpflege nutzen
Wer zuhause pflegt, braucht manchmal Hilfe und Entlastung - u.a. durch die Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung): Hier wird eine Angehöriger zeitweise (z.B. tagsüber) in einer Pflegeeinrichtung betreut. Seit Januar können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung und dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden (und werden nicht mehr aufeinander angerechnet).
"Aus meiner Sicht ist die Neuregelung in diesem Bereich besonders wichtig", meint Dietmar Stullich (Fachbereichsleiter AOK in München), "das ist eine echte Verbesserung." Jetzt können mehr Familien die Tages- bzw. Nachtpflege für ihre Angehörigen nutzen, auch wenn diese bereits von ambulanten Pflegedienste betreut werden.
"Dieser Personenkreis hat einen leichteren oder besseren Zugang zu der Leistung oder er kann seine Versorgung bedarfsgerechter planen", so Stullich. Er nennt als Beispiel eine Familie, in der die Ehefrau arbeitet und der Mann pflegebedürftig ist und von einem ambulanten Dienst betreut wird. Diese Frau kann dank der Neuregelung mit der teilstationären Betreuung ihren Mann drei oder vier Tagen ganztägig versorgen lassen. "Das kann eine echte Entlastung sein", so Stullich.
Mehr Geld und Zeit bei der Verhinderungspflege
Eine Verbesserung sieht er auch bei der Verhinderungspflege. Wenn der pflegende Angehörige krank ist oder eine Auszeit braucht, wird eine Pflegekraft oder Vertretung benötigt. Diese "Verhinderungspflege" kann nun bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden (statt bisher nur vier). Die Pflegekassen stellen für diese Unterstützung mehr Geld bereit.
Stullich weißt zudem auf Pflegefälle hin, die keine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können. Das sind z.B. autistische Kinder, die auf ihre vertrauten Pflegekräfte fixiert sind: "Diese Menschen kann man nicht einfach in eine Tagespflege geben." Durch die Erhöhung der Leistungen (Verhinderungspflege kann auf bis zu 150 % des bisherigen Betrages ausgeweitet werden) könne auch für die Pflege dieses Personenkreises die Qualität der Pflege gewährleistetwerden.
Mehr Info zu den Änderungen bei der Pflege unter www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html (Bundesgesundheitsministerium).
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