Ein Song für die Listenhunde
Rappende Unterstützung für den Tierschutzverein München

Der Dog Song ist den sogenannten Listenhunden gewidmet. (Foto: Coverdesign)
Der Tierschutzverein München freut sich, dass er für seine Kampagne "Ein Herz für jede Rasse" zur Entkriminalisierung der sogenannten Listenhunderassen jetzt einen eigenen Kampagnensong hat. Möglich wurde dies durch Patrick Glück und Gilbert Kwabena Ampadu. Die beiden jungen Musiker aus Wien, die unter den Künstlernamen P.Lucky und Kobby.A auftreten, haben den "Dog Song" geschrieben und im Wiener Tonstudio Sansimo Lab vertont. Seit 1. Juli ist der Sommerhit, in dem die beiden Jungs sich gegen die Diskriminierung bestimmter Hunderassen stark machen und über ihre Liebe zu allen Hunden rappen, auf YouTube (https://youtu.be/1fUPjEdmHZc) und Spotify (https://open.spotify.co/albu/6OUqssBDily9Vj4j65JEs7?si=YbJ0OkbvSoWoRTjBC91bBA) zu finden.
Etwas tun
Die beiden Rapper waren durch die „Listenhunde-Community“ im Internet auf die Kampagne des Tierschutzvereins aufmerksam geworden und hatten sich daraufhin spontan mit ihrer Song-Idee an die Münchner Einrichtung gewandt. Patrick Glück hatte bis vor kurzem selbst einen sogenannten Listenhund, ihm war es ein besonderes Anliegen etwas für die diskriminierten Hunderassen zu tun.
In Österreich gibt es nur in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg Listen, auf denen entsprechende Hunderassen aufgeführt sind, denen ein gewisses Gefährdungspotential nachgesagt wird. In Wien gilt für Hunde gewisser Hunderassen die Hundeführerscheinpflicht. Zu ihnen gehören u.a. Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Mastino Napoletano, Tosa Inu und Rottweiler. Bis zur positiven Absolvierung der Hundeführerscheinprüfung müssen Hunde dieser Rassen an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.
Praktisch unvermittelbar
In Bayern dagegen wird seit 1992 eine Rasseliste mit zwei Kategorien geführt. Die Haltung von Hunden der Kategorie 1 ist komplett verboten, darunter fallen die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bandog sowie alle Kreuzungen aus diesen Rassen. Hunde dieser Rassen werden – auch wenn ihre Ungefährlichkeit belegt ist – von den Behörden sichergestellt und im Tierheim untergebracht. Von dort können sie praktisch nicht mehr vermittelt werden, sondern müssen den Rest ihres Lebens dort verbringen. Der Tierschutzverein München fordert, dass die Kampfhundeverordnung von 1992 überarbeitet wird. Mit seiner Kampagne "Ein Herz für jede Rasse" will er dieser Forderung Nachdruck verleihen.
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