Der Mieter muss profitieren
Mieterhöhung durch Modernisierung
Wird die Wohnung modernisiert, geht es dem Mieter danach oft an den Geldbeutel. Um die Kosten auf den Mieter umlegen zu können, hat der Vermieter zwei Möglichkeiten: Zum einen kann er wegen des verbesserten Wohnwertes eine höhere Vergleichsmiete ansetzen, also ein Mietpreis, der sich an vergleichbarer Beschaffenheit und Lage des Wohnraums orientiert. Allerdings benötigt er dazu die Zustimmung des Mieters. Eine andere Möglichkeit sein Geld zurückzubekommen bleibt dem Vermieter, indem er jährlich elf Prozent der für die Sanierung der Wohnung aufgewendeten Kosten zurückverlangt.
Wichtig bei dieser Mieterhöhung ist jedoch, welche Veränderung in der Mietswohnung überhaupt als Modernisierung verstanden werden darf. Denn eine Schönheitsreparatur gehört genauso wenig dazu, wie Arbeiten zur Erhaltung der Bausubstanz. Handelt es sich tatsächlich um eine Modernisierung, muss der Mieter diese zulassen, eine drohende Mieterhöhung gibt ihm dafür kein Widerspruchsrecht.
Grundsatz ist: Mieter können an den Kosten nur dann beteiligt werden, wenn eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswertes der Wohnung festzustellen ist, zum Beispiel durch eine Verbesserung des Wohnungszuschnitts. Ein weiterer Fall wäre, wenn beispielsweile sanitäre Einrichtungen die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder so nachhaltig Energie und Wasser eingespart werden. Wichtig ist deshalb bei "Modernisierungsmaßnahmen" genau hinzuschauen. Lässt der Vermieter das Haus neu verputzen und dabei gleichzeit eine Wärmedämmung anbringen, hat sich der Mieter nur an den Kosten der Energiesparmaßnahmen zu beteiligen.
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