Alles Wichtige rund um die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wer als Unternehmer oder Freiberufler tätig ist, der berät seinen Kundenkreis auf eigenes Risiko. Das gilt vor allem für alle rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe. Für den Ernstfall gibt es daher eine spezielle Police, die Versicherungsnehmer gegen finanzielle Schadenersatzforderungen absichert. Dabei handelt es sich um die sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die synonym auch unter dem Begriff Berufshaftpflichtversicherung bekannt ist. Sie greift dann, wenn dem Kunden durch Fehler wie etwa versäumte Fristen oder falsche Beratung ein tatsächlicher bzw. echter Vermögensschaden entsteht. In der Fachsprache unter Versicherungsanbietern ist dabei oft auch vom sogenannten geldwerten Nachteil die Rede. Aber für wen ist eine Versicherung für Vermögensschäden sinnvoll oder sogar verpflichtend und welche Leistungen sind konkret abgedeckt? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Für diese Berufsgruppen ist die Vermögenshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben
Unterlaufen im Berufsalltag bei der Betreuung von Kunden bzw. Klienten Fehler, ist dies in bestimmten Branchen besonders schwerwiegend. Darunter fallen alle Berufe, in denen eine Rechts- oder Wirtschaftsberatung erfolgt. Das sind in erster Linie Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Rechtsanwälte. Wer in diesen Bereichen arbeitet ist daher gesetzlich verpflichtet eine Vermögenshaftpflichtversicherung (z. B. von Hiscox) abzuschließen. Wenn ein verrutschtes Komma, ein Rechenfehler oder eine verpasste Frist hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, greift die Versicherung, um einen finanziellen Schaden abzufangen, der andernfalls existenzbedrohend sein kann.
Typische Leistungen bei Versicherungen für Vermögensschäden
Immer dann, wenn im Rahmen der beruflichen Tätigkeit dem Kunden ein finanzieller Nachteil entsteht, haften Berater, Anwälte und andere Berufstätige einschlägiger Branchen dafür. Warum es wichtig ist, für solche Fälle eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, zeigen die folgenden Fallbeispiele:
Versäumte Fristen im Gerichtsprozess
In einem Zivilprozess vertritt ein Rechtsanwalt seinen Mandanten. Es geht um ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. In der Kanzlei kommt es zu organisatorischen Schwierigkeiten, weshalb eine Frist verpasst wird. Für den betroffenen Mandanten war der Termin die letzte Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Unzureichende Beratung
Ein Unternehmensberater wird mit der Beratung während der Gründungsphase von einem E-Commerce Start-Up beauftragt. Im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen unterläuft dem Consultant der Fehler, dass er den Kunden nicht über mögliche staatliche Förderungen informiert. Das Start-Up hat infolgedessen einen Vermögensschaden in Höhe von 35.000 Euro.
Fehler bei der erbrachten Dienstleistung
Ein freiberuflich tätiger Webentwickler wird mit der Programmierung einer neuen Software beauftragt. Dabei unterläuft ein Fehler im Code, welcher in der Folge einen Umsatzverlust verursacht.
Verletzung des Urheberrechtes
Ein Grafiker ist als Freelancer tätig und wird mit der Mitarbeit an einer Werbekampagne beauftragt. Versehentlich greift dieser dabei auf Bildmaterial zurück, für welches keine Genehmigung vorliegt. Dementsprechend handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Wann die Vermögensschadenhaftpflicht nicht greift
Wurde ein Kunde im Vorfeld des Schadensfalles bewusst bzw. wissentlich falsch beraten, ist dies ein Ausschlusskriterium bei Versicherern, die dann nicht leisten. Gleiches gilt, wenn die zuvor vertraglich vereinbarten Leistungen für den Kunden nicht erbracht wurden. Dabei ist in der Fachsprache von Erfüllungsschäden die Rede, welche ebenfalls nicht abgedeckt sind.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH