Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt
Söder erklärt den Katastrophenfall
80 Prozent der Corona-Infizierten haben nur leichte oder keine Beschwerden. Weil aber für Ältere und bereits kranke Menschen ein höheres Risiko besteht, hat Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. "Die Lage ist ernst und verändert sich täglich", sagte er. Um die Bevölkerung zu schützen und Zeit zu gewinnen, wird das öffentliche Leben heruntergefahren und soziale Kontakte ausgedünnt. "Das ist die einzige Möglichkeit, die wir haben", sagte Söder. "Es gibt keinen Anlass zu Panik, aber zu Sorgfalt."
Zudem werde es einen wirtschaftlichen "Schutzschirm" für Bayern mit bis zu zehn Milliarden Euro aus Sondervermögen geben. "Wir lassen niemanden hängen", versprach Söder
Schließungen für zwei Wochen
Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls gelten einschneidende Maßnahmen:
So sind ab Dienstag, 17. März, – zunächst für 14 Tage – alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt und alle Freizeiteinrichtungen werden geschlossen.
Darunter fallen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
Ab Mittwoch, 18. März, sind auch die Gastronomiebetriebe geschlossen - ausgenommen sind Speiselokale und Betriebskantinen, die von 6 bis 15 Uhr geöffnet haben dürfen. Der Abstand zwischen den Gästen muss hier mindestens 1,5 Meter betragen und es dürfen sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung ist jederzeit zulässig. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
Versorger öffnen jetzt länger
Ebenfalls ab Mittwoch geschlossen werden die Ladengeschäfte des Einzelhandels – mit Ausnahme aller Geschäfte, die der täglichen Versorgung dienen: der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Post, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel.
Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, werden für diese Geschäfte die Öffnungszeiten ausgeweitet: von Montag bis Samstag auf 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr.
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