Agentur für Arbeit bleibt erreichbar
Zusätzliche Servicenummern für München eingerichtet
Alle Anfragen bei der Agentur für Arbeit können ab jetzt ohne persönlichen Kontakt per Mail oder am Telefon geklärt werden. Alle bisher vereinbarten persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Den Kunden entstehen keine finanziellen Nachteile. Um die Versorgung der Menschen und Arbeitgeber, die auf die Geldleistungen angewiesen sind, sicherzustellen, handelt die Agentur für Arbeit unbürokratisch und flexibel.
Gute Erreichbarkeit
Telefon- und Online-Zugänge werden intensiviert und regionale Nummern geschaltet. Der Zugang zu Kurzarbeitergeld wurde erleichtert. Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentriert sich die Agentur für Arbeit München auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber.
Online Arbeitslos-Meldung
Es gelten ab jetzt für die Agentur für Arbeit München folgende Regelungen: Es soll vorrangig die Möglichkeit, sich online arbeitslos zu melden, genutzt werden unter: www.arbeitsagentur.de/eservices. Es stehen ebenso weitere E-Services und Online-Angebote zur Verfügung. Alle anderen Anliegen können auch direkt unter muenchen@arbeitsagentur.de geklärt werden.
Zusätzliche Servicenummern
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es jetzt zusätzliche Servicenummern. Arbeitnehmer erreichen die Arbeitsagentur unter der bekannten Servicenummer 0800 4555500.
Zusätzlich können sie die Münchner Nummer (089) 51545555 kontaktieren.
Arbeitgeber kontaktieren die Arbeitsagentur bei allgemeinen Fragen unter der bekannten Servicenummer 0800 4555520.
Zu Fragen rund um das Kurzarbeitergeld rufen Arbeitgeber die Münchner Nummer (089) 51549901 an.
Persönlicher Kontakt nur im Notfall
Da die Arbeitsagentur ihre telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken muss und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein. Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für dringende Notfälle bestehen. Zu den Notfällen zählen absolut notwendige Bargeldauszahlungen sowie dringende persönliche Anliegen. Alle Betroffenen sind dazu aufgerufen, wirklich nur im absoluten Notfall in die Dienststelle zu kommen. Die Arbeitslosenmeldung kann auch in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.
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