Advent, Advent, mein Vorhang brennt...
Vor und an Weihnachten gibt es laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) etwa 40 Prozent mehr Haus- und Wohnungsbrände als in der übrigen Zeit. Fachleute warnen vor allem vor trockenen Advents- kränzen und Weihnachtsbäumen, bei denen schon ein Funke reicht, um sie in Brand zu setzen. „Egal ob Eigentümer oder Mieter, der Versicherungsschutz sollte in jedem Fall vorab überprüft werden“, so die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).
Bei Brandschäden im Wohnraum greift die Hausratversicherung. „In der Hausratversicherung sind prinzipiell alle beweglichen Güter abgedeckt – bildhaft also all das, was aus einem Haus herausfallen würde, wenn man es ohne Dach umdrehen und schütteln würde“, erklären die Profis der DVAG. „Die Versicherung ersetzt dabei alle Verluste, die sowohl durch das Feuer, als auch durch das Löschwasser entstehen.“
Wenn es brennt, ist schnell mehr als nur der Hausrat zerstört: Wände sind fleckig, Holzrahmen oder Bodenbeläge müssen ausgetauscht werden. Schäden am Gebäude, wie beispielsweise durch Ruß, werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Für Immobilienbesitzer also eine wichtige Absicherung. Grundsätzlich gilt: Schäden sollten so schnell wie möglich mit einem Protokoll, Fotos und gegebenenfalls Zeugenaussagen gemeldet werden, damit der Versicherte seine Leistungen zügig erhalten kann.
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