"Tierschutz für München!"
Protestkundgebung des Tierschutzvereins
Auch in diesem Jahr geht der Tierschutzverein München e.V. wieder auf die Straße, um sich gemeinsam mit den Münchner Bürgern für die Rechte der Tiere stark zu machen: Am Donnerstag, 8. Oktober, findet eine Protestkundgebung statt. "In München gibt es noch viel zu tun, um das Leiden der Tiere zu verringern", sagt Judith Brettmeister, Sprecherin des Tierschutzvereins. "Gemeinsam mit befreundeten Tierschutzorganisationen informieren wir an diesem Tag über die wichtigsten Themen wie illegalen Welpenhandel, Nutztierhaltung und das dringend notwendige Verbandsklagerecht in Bayern." Treffpunkt ist um 16 Uhr am Odeonsplatz, Beginn der Kundgebung ist um 17 Uhr.
Wieso Verbandsklagerecht?
Schon seit Jahren fordern Tierschutzverbände die Einräumung des Verbandsklagerechts in Bayern. Was aber bedeutet dieses Recht konkret? "Das Verbandsklagerecht räumt Tierschutzorganisationen die Möglichkeit ein, gegen Tierquälerei vor Gericht ziehen zu können", erklärt Brettmeister. "Nicht so in Bayern, denn hier herrscht der Grundsatz, dass nur derjenige Klage erheben darf, der sich selbst in seinen eigenen Rechten verletzt sieht." Dies führe zu einem klaren Vorteil auf Seiten der Tiernutzer. "Tiernutzer sind nämlich befugt, die ohnehin schon sehr niedrigen Tierschutzstandards, die ihnen von den Behörden auferlegt werden, vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen. Da sie in ihren eigenen Rechten betroffen sind, steht ihnen eine Klagebefugnis zu. Aber für die betroffenen Tiere kann niemand Klage erheben, denn die Tierschutzverbände sind nicht direkt selbst betroffen und die Tiere selbst können natürlich nicht vor Gericht ziehen."
Anzeigen erfolglos
In den Bundesländern Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein wurde das Verbandsklagerecht bereits eingeführt, Niedersachsen schließt sich bald an. In Bayern hingegen lehnten die CSU und die Freien Wähler ein Gesetzentwurf der SPD im Dezember 2014 ab. Die Begründung: Das Verbandsklagerecht belaste Behörden und Gerichte. Es würden emotionale Sichtweisen vor Gericht getragen, die nicht immer einer fachlichen Beurteilung standhielten.
Bislang haben Tierschutzorganisationen nur die Möglichkeit, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. "Dann muss der Sachverhalt zunächst vom Staatsanwalt geprüft werden. Entscheidet dieser, dass eine Straftat vorliegt, wird eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht eingereicht. Das ist nicht nur umständlich und langwierig, sondern meist erfolglos: Tierquäler kommen häufig mit der Zahlung einer lächerlich kleinen Geldstrafe davon und das Verfahren wird eingestellt", erläutert Judith Brettmeister. Jetzt seien alle Tierliebhaber gefragt: "Gebt den Tieren eure Stimme! Wir freuen uns auf viele Unterstützter bei unserer Protestkundgebung."
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