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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Rottweiler sind Listenhunde
1992 hat die bayrische Landesregierung die sogenannte Kampfhundeverordnung verabschiedet. In dieser Verordnung wurden die Hunderassen in drei Klassen (Kategorien) unterteilt. In der Kategorie 2 in Bayern sind vierzehn Hunderassen festgeschrieben, bei denen laut Verordnung eine „gesteigerte Aggressivität vermutet wird“. Zu dieser Kategorie zählen auch Rottweiler.
Die Haltung eines Rottweilers ist nach bestandenem Wesenstest und einem von der Behörde ausgestellten Negativzeugnis in der Regel problemlos möglich. "Viele Behörden setzen allerdings Mitarbeiter ein, die nicht über vollständige Kenntnisse der Hundeverordnung verfügen. Deshalb kommt es zu verschiedensten Problemen bei den Genehmigungsverfahren", heißt es von Seiten des Tierschutzvereins München. Wer bei der Behörde auf Probleme stößt, kann sich unter Tel. 0177/7555444 an den 2. Vorstand Claus Reichinger wenden.
Für die Ausstellung des Negativzeugnisses nach bestandenem Wesenstest gibt es einen Rechtsanspruch. Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich im Sinne der Verordnung nicht mehr als Kampfhund zu behandeln. Dies gilt allerdings nicht bei der Hundesteuer, was der Tierschutzverein München kritisiert: "Es wird zwar ein Negativzeugnis und eine Bescheinigung darüber ausgestellt, dass der Hund laut Verordnung nicht mehr als Kampfhund gesehen wird, dennoch wird eine Kampfhundesteuer bis zu jährlich 1.000 Euro erhoben. Dies ist zwar absurd, wird bei vielen Städten, Gemeinden und Kommunen aber so praktiziert. Deshalb sollte man unbedingt vor Anschaffung eines Kategorie 2 Listenhundes den Hundesteuersatz erfragen."
Wer sich für die Adoption eines Hundes aus dem Tierheim entscheidet, spart übrigens Steuern: "Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen", versichert die Stadt München.
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