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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Nichtdeutsche EU-Bürger wählen mit
Bei der Europawahl gibt es verschiedene Wahlvarianten
Am Sonntag, 25. Mai, wird noch einmal gewählt: diesmal die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Wie bei Kommunalwahl können neben den deutschen Unionsbürgern auch alle anderen abstimmen (sofern sie nicht in ihrem Herkunftsland wählen).
Wer die Europaabgeordneten seines Herkunftslandes wählen möchte, muss sich an die in diesem Land zuständige Stelle wenden. Die Botschaften und Konsulate erteilen dafür Auskünfte.
Wer an der Wahl der deutschen Abgeordneten in München teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürger werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie seit 1999 bei einer Europawahl schon einmal einen Antrag auf Eintragung gestellt hat. Wer seitdem seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat und nun wieder nach München zugezogen ist, muss erneut einen Antrag stellen. Bis spätestens 4. Mai müssen diese Anträge beim Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, 80466 München, eingereicht werden.
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