Grundsicherung soll unkomplizierter werden
Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert
Die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung findet man auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen.
Einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren vorübergehend zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen in den nächsten Wochen in Kraft treten. Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums. Auch der Freistaat Bayern hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, weitere Information erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.
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