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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Generelle Maskenpflicht ab Donnerstag
Stadt verfügt neue Schutzmaßnahmen angesichts steigender Corona-Zahlen
Nachdem die 7-Tage Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Bürger) für die Landeshauptstadt anhaltend den Schwellenwert von 50 überschritten hat, hat der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Schärfere Regeln für zunächst sieben Tage
Die städtische Allgemeinverfügung mit dem exakten Wortlaut der Regelungen und Geltungsbereichen wird voraussichtlich im Lauf des Mittwochs auf www.muenchen.de/corona veröffentlicht. Die Maßnahmen werden voraussichtlich am Donnerstag in Kraft treten und zunächst für sieben Tage gelten.
Da es am vergangenen Wochenende zu mehreren großen Menschenansammlungen in der Innenstadt gekommen ist, bei denen zahlreiche Anwesende weder eine Maske trugen noch Abstände eingehalten wurden, wird die Landeshauptstadt eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz und dem Viktualienmarkt einführen.
Gruppen nur noch bis fünf Personen
Einschränkungen wird es auch bei Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie geben: Der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ist nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu 5 Personen – bisher waren es 10 Personen.
Feiern nur mit maximal 25 Leuten
Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.
"Die Vorsicht hat leider nachgelassen"
Oberbürgermeister Dieter Reiter appelliert an die Vernunft und Rücksichtnahme der Bürger: „Die vergangenen Tage haben leider gezeigt, dass die Vorsicht nachlässt und nicht alle Menschen in der Stadt die Gefahren erkennen, die von der Corona-Pandemie ausgehen. Deshalb müssen wir in Anbetracht der aktuellen Entwicklung einschneidendere Maßnahmen treffen. Ich appelliere schon jetzt an alle Münchner, sich an diese Regeln zu halten, um unsere Mitmenschen und uns selbst zu schützen.“
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