Ferienarbeit nicht übertreiben
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt "Jungarbeiter"
Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um ihr Taschengeld aufzubessern oder frühzeitig in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern. Der Einblick in die Arbeitswelt fördert die soziale Kompetenz und die Lebenserfahrung. Deshalb sollten Eltern den Arbeitswillen ihrer Kinder in den Ferien unterstützen, aber auch darauf achten, dass sie es nicht übertreiben.
Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen pro Jahr in den Ferien jobben, solange sie noch vollzeitschulpflichtig sind. Während dieser Zeit können sie auch eine "Schnupperlehre" absolvieren, um einen Einblick in ihren Wunschberuf zu bekommen. Die Schüler dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Für Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen mit Erlaubnis der Eltern nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Zeitungen und Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben.
Eine "Schnupperlehre" in den Ferien ist für Schüler unter 15 Jahren während der Vollzeitschulpflicht nicht möglich. Für Ferien- und Freizeitjobs ist das Wochenende grundsätzlich tabu.
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