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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Endlich Planungssicherheit
BFV begrüßt Ausnahmeregelung im Amateurfußball
Die Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis zum 9. Februar um weitere vier Wochen verlängert und in Punkten angepasst, die auch den Amateur- und Jugendfußballbetrieb im Freistaat betreffen. So wird die bis zum 12. Januar geltende Ausnahme von 2G bei sportlicher Betätigung zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, fortgeführt. Die Ausnahmeregelung wird laut dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, dauerhaft Bestand haben, auch wenn sie aus formalen Gründen immer nur um vier Wochen verlängert werden kann. Diese Verlängerung hatte die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter Vorsitz von BFV-Vizepräsident Robert Schraudner bereits vor Weihnachten eindringlich gefordert.
"Wir sind natürlich sehr froh, dass dieser längst überfällige Schritt nun gemacht wurde und durch das heutige eindeutige Statement vom Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann für die Kinder und Jugendlichen und natürlich auch für den Jugendfußball-Spielbetrieb jetzt Planungssicherheit herrscht", erklärt Robert Schraudner. Außerdem entfällt seit dem 13. Januar die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G-plus-Bereichen (z.B. Fußballtraining in der Halle) für Personen, die eine Auffrischungsimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (Booster). Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises entfällt außerdem für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben. Näheres dazu gibt es auf dem Info-Portal des BFV zur Corona-Pandemie unter www.bfv.de/corona im Internet.
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