„Unfallsituation unauffällig“
Kein Tempo 30 in der Agnes-Bernauer-Straße
Die Voraussetzungen dafür, dass in der Agnes-Bernauer-Straße ein Tempolimit auf dreißig Kilometer pro Stunde eingerichtet wird, seien nicht gegeben, dies teilte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) jüngst mit. Aufgrund eines mehrheitlich verabschiedeten Antrags aus der Laimer Bürgerversammlung hatte die Behörde geprüft, ob das Tempo auf dieser wichtigen Verkehrsader von derzeit fünfzig Kilometer pro Stunde auf dreißig Kilometer pro Stunden gedrosselt werden kann. Vor allem weil Schulen und Kinderbetreuungseinrichtung nahe der Agnes-Bernauer-Straße gelegen sind und daher viele Kinder die vielbefahrene Straße passieren, hatte die Antragstellerin die Temporeduzierung gefordert. Dies reicht laut KVR jedoch nicht aus, um eine Tempo 30 Zone auszuweisen. Des Weiteren verweist die Behörde auf die Einschätzung der Polizei: „Die Unfallsituation ist nach Mitteilung der Polizei unauffällig.“
„Quartiersplatz stärken“
Zumindest für den weitgehenden einspurigen Streckenabschnitt der Agnes-Bernauer-Straße, ab der Fürstenrieder Straße stadtauswärts, wäre Tempo 30 sinnvoll, hatte die Stadtteilbewohnerin bei der Laimer Bürgerversammlung im vergangenen Herbst erklärt. Nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, welche die angesiedelten Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen besuchten, wäre die Temporeduzierung gut. Auch könnte zwischen Fürstenrieder Straße und Agnes-Bernauer-Platz den Fahrradfahrern Vorrang eingeräumt werden. „Das könnte den Teil der Agnes-Bernauer-Straße als Quartiersplatz stärken“, so die Antragstellerin. Ihr Antrag war mehrheitlich angenommen worden. Doch weder als sogenannte „Zonenregelung“ noch als Einzelmaßnahme sei die Geschwindigkeitsbegrenzung zu begründen, führt nun die zuständige Behörde aus.
„Funktion einer örtlichen Hauptverkehrsstraße“
Als 30er Zone könne die Agnes-Bernauer-Straße laut KVR nicht ausgewiesen werden, weil sie keine Straße im Wohngebiet sei. „Die Agnes-Bernauer-Straße hat gemäß aktuellem Verkehrsentwicklungsplan die Funktion einer örtlichen Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion“, erläutert das KVR. Nur Straßen ohne Lichtzeichenanlagen, ohne benutzungspflichtige Radwege sowie ohne Leitlinien kämen als 30er Zone in Frage. Auch eine Einzelmaßnahme, die in manchen Ausnahmefällen greift, könne man in der Agnes-Bernauer-Straße nicht umsetzen. Denn lediglich in besonderen Fällen wie etwa in engen, unübersichtlichen und kurvenreichen Straßen erlaubt die Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von Tempo 30. „Geschwindigkeitsbeschränkungen sind vor allem dann angebracht, wenn für den Kraftfahrer eine Eigenart des Straßenverlaufes nicht immer so erkennbar ist, dass er seine Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst“, erklärt das KVR.
Kein direkter Zugang
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen liegen zwar in der Nähe der Agnes-Bernauer-Straße, haben hier jedoch keinen direkten Zugang. Kinder seien daher nicht in unmittelbarer Gefahr, weil sie etwa unvermittelt auf die Straße laufen könnten, erklärt das KVR. Dennoch überqueren viele Laimer Schüler täglich die Agnes-Bernauer-Straße auf ihrem Schulweg, weswegen sich Eltern, Lehrer und Kinder ausdauernd für die Einrichtung einer Bedarfs-Ampel auf Höhe Lutzstraße stark gemacht hatten. Diese wurde schließlich letztes Jahr auf persönliche Zusage von Oberbürgermeister Dieter Reiter eingerichtet. Die Tempo 30-Zone wird nun aber nicht dazukommen.
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