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Sicher queren

Behörde lehnt Ampel am Stegener Weg ab

Damit ihre Kinder am Stegener Weg sicher von der Tram Richtung Westpark kommen, fordern Eltern hier eine Fußgängerampel. (Bild: kö)

Bei der Bürgerversammlung letzten Herbst hatte die Mehrheit der Anwesenden dafür gestimmt, dass am Stegener Weg eine Fußgängerampel installiert werde. Gefordert hatten dies Eltern, deren Kinder die Kita (Kindertagesstätte) „Namen Jesu“ besuchen. In ihrem Antrag formulierten sie: „Um den Schulweg der Kinder am Stegener Weg in Richtung Albertinum sicher zu machen, beantragen der Elternbeirat und die Leitung der Kita eine Ampelanlage über diese Straße.“ Der Hintergrund: Da der Kita-Betrieb aufgrund von Sanierungsarbeiten ans Albertinum verlegt wird, müssen Kinder künftig einen anderen Schulweg nehmen. Geplant ist, dass die Kinder ab Juni mit der Straßenbahn Linie 18 vom Gondrellplatz bis zur Haltestelle Stegener Weg fahren, um von hier aus zu Fuß zum Albertinum zu gelangen. Eltern fürchten um ihre Kinder, wenn sie von der Haltestelle Richtung Westpark bzw. auf dem Rückweg queren. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) schätzt die Gefahrenlage jedoch gegenteilig ein. Man könne an der Straßenüberquerung „keine besondere Gefährdungslage erkennen“, erklärt die Behörde.

Tram hat Vorfahrt

Fußgänger haben gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) den Vorrang des Schienenverkehrs zu beachten. Das heißt: Fußgänger an der Westendstraße/ Stegener Weg müssen warten, bis die Tram abgebogen ist. Die hier vorhandene Lichtzeichenanlage sei einst nur deshalb errichtet worden, um der dort verkehrenden Straßenbahn ein konfliktfreies Abbiegen zu ermöglichen, erläutert das KVR. Lediglich jene Verkehrsgruppen, die in einem direkten Konflikt mit der abbiegenden Tram stehen, benötigen auch zwingend eine sogenannte signaltechnische Sicherung. Diese ist laut KVR lediglich für den stadtauswärtigen Fahrverkehr sowie die Radfahrer in der Westendstraße Richtung Süden nötig. Fußgänger aber müssen der Tram Vorfahrt geben und „bedürfen somit keiner eigenen Signalisierung“, führt das KVR aus. Sobald die Gleise überquert sind, haben Fußgänger „nur“ noch die rechtsabbiegenden Fahrzeuge zu fürchten. Dazu erklärt die Behörde: „Die gegenständliche Fußgängerquerung befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Einmündung des Stegener Wegs und kann ohne jede Sichtbehinderung vollständig durch die Fahrzeugführer eingesehen werden.“ Nach eigenen Beobachtungen vor Ort sowie laut Polizei sei das Unfallgeschehen an diesem Knoten absolut unauffällig.

Alternative: Zebrastreifen

Überflüssig wäre eine Fußgängerampel sogar, die von der Tram-Haltestelle über die Straße führe, da diese stets „Grün“ anzeigen müsste. Denn: Abbiegende Fahrzeuge von der Westendstraße aus kommend, müssten auch weiterhin den querenden Fußgängern und Radfahrern den Vorrang lassen. Demnach gäbe es „keinen Zeitbereich, zu dem den fraglichen Fußgängern/ Radfahrern ein anderes Signal als „Grün“ gezeigt werden müsste“, so das KVR. Das Dauergrün aber wäre nicht nur entbehrlich sondern zudem irritierend für jene, die das Fußgängergrün von ferne sehen. Sie könnten versucht sein, loszulaufen, obwohl die abbiegende Tram Vorrecht hätte. Das KVR wird deshalb keine Ampel am Stegener Weg einrichten.

Im Bezirksausschuss (BA) Laim gibt es ein Einsehen in die Argumentation der Behörde. Alternativ zur Ampel schlägt Daniel Haas (Die Grünen), Ausschussvorsitzender für Verkehr, vor, einen Zebrastreifen prüfen zu lassen. Mehrheitlich stimmt der BA dafür und verabschiedete einen entsprechenden Auftrag ans KVR. Alexandra Gassmann (CSU) hält indes im Sinne der Schulwegsicherheit weiter an der Ampel-Idee fest: „Ich halte es weiterhin für richtig und wichtig, dort eine Ampel aufzustellen.“


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