Schützenswertes Laim
Erhaltungssatzung für Teilgebiet kommt

„Für die "Ludwig-Richter-Höfe", die sich nun in dem Erhaltungssatzungsgebiet befinden, ist diese Schutz-Maßnahme zu spät gekommen“, findet Anette Zöllner vom Bezirksausschuss Laim. Hier hatte sich jedoch die Bürgerinitiative „Grüner Innenhof Laim“ formiert und zumindest erreicht, dass der Innenhof von Umbaumaßnahmen verschont bleibt. (Foto: kö)
Seit über 25 Jahren erlässt die Stadt München sogenannte Milieuschutzsatzungen. Damit stehen bestimmte Bauvorhaben wie auch die Umwandlung von Hauseigentum in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Vor allem die Zusammensetzung der Bevölkerung soll mit dieser Satzung im jeweiligen Gebiet erhalten werden. Denn wenn etwa sogenannte Aufwertungsmaßnahmen in einem Viertel überhand nehmen, droht die dort ansässige Bevölkerung verdrängt zu werden. Dies ist zumeist die Folge, wenn zum Beispiel Modernisierungen durchgeführt werden, was zu Mieterhöhungen führt, die sich viele Bewohner nicht mehr leisten können. Alsbald soll nun ein Teilgebiet in Laim unter den Schutz der sogenannten Erhaltungssatzung gestellt werden. Am 25. März wird der Stadtrat über den Beschlussentwurf entscheiden, den das Referat für Bauordnung und Stadtplanung vorlegt. Dann gehört ein Teilgebiet Laims zu den derzeit 18 Gebieten münchenweit, für die die Erhaltungssatzung gilt.
In Laim wird viel modernisiert
Das neue Erhaltungssatzungsgebiet Laim liegt südlich der Landsberger Straße zwischen Elsenheimer-/ Ludwig-Richter-/ Lautensack-/ Zschokke-/ Friedenheimer Straße und Agnes-Bernauer-/ Fürstenrieder Straße. Grund zum Erlass der Erhaltungssatzung sieht das zuständige Baureferat unter anderem in dem vergleichsweise hohen Anteil an Modernisierungen, die in Laim nachzuweisen sind: „Mit 6,5 Prozent des Wohnungsbestandes ist der Anteil an größeren Umbaumaßnahmen, die zwischen 2008 und 2012 durchgeführt wurden, auffallend hoch. Der Vergleichswert der Landeshauptstadt liegt bei 2 Prozent, das heißt, im Erhaltungssatzungsgebiet Laim wurden also dreimal so viel Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wie im Vergleich zur Gesamtstadt.“
Die Erhaltungssatzung wird voraussichtlich im April in Kraft treten. Der damit erhobene Schutz für das Gebiet bleibt jedoch zunächst nur auf fünf Jahre befristet. Einen Erfolg stelle die Erhaltungssatzung dennoch dar, die Bürgerinitiativen in Laim wie auch der Bezirksausschuss (BA) des 25. Stadtbezirks gefordert haben. „Wir können hochzufrieden sein, dass die Satzung zumindest für ein Teilgebiet in Laim durchgegangen ist“, erklärt dazu Anette Zöllner, Unterausschussvorsitzende für Bauangelegenheiten und CSU-Fraktionssprecherin im Laimer BA. Wenngleich die Erhaltungssatzung nicht das große Steckenpferd der CSU ist, so setzte sich Zöllner dennoch in der Vergangenheit für maßvolle Bebauung und moderate Umbaumaßnahmen im Viertel ein. Die Erhaltungssatzung sei ihrer Ansicht nach ein Erfolg. „Grundsätzlich hat sich das Instrument der Erhaltungssatzung meiner Meinung nach münchenweit bewährt.“
Erhaltungssatzung gilt nicht für „Alte Heimat“
Kritik äußert Zöllner aber zu dem Kriterienkatalog, nach dem die Erhaltungssatzung festgelegt wird. Demnach sind unter anderem Wohnblöcke, „in denen sich überwiegend Genossenschaftswohnungen sowie Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften befinden“ aus der Erhaltungssatzung ausgeschlossen. Somit betrifft die neue Satzung also weder die Genossenschaftswohnungen rund um den Agricolaplatz noch die Wohnungen der sogenannten „Alten Heimat“ rund um den Kiem-Pauli-Weg. „Also wird zum Beispiel das Stiftungsgebiet der "Alten Heimat" nicht durch die Regelungen der Erhaltungssatzung geschützt, weil hier – so die offizielle Begründung – keine Verdrängung der Wohnbevölkerung zu befürchten sei. Dabei habe ich einfach ein ungutes Gefühl und sich auf diese Einschätzung zu verlassen, halte nicht nur ich für geradezu naiv“, so Zöllner. Die geplanten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an den in die Jahre gekommenen Wohnbauten der „Alten Heimat“ bereiten den dort ansässigen Bürgern große Sorge. In einer Sondersitzung am Mittwoch 18. März, zu der der Laimer BA die zuständigen Amtsvertreter eingeladen hat, soll die Planung zur „Alten Heimat“ öffentlich besprochen werden.
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