„Kein Denkmal mehr“
Glockengießerei ist nicht länger denkmalgeschützt
Gleich zwei Gerichtsurteile nehmen maßgeblich Einfluss auf die Baupläne an der Mitterhoferstraße 7. Zum einen: Die ehemalige „Kunst- und Glockengießerei Oberascher“ steht nicht länger unter Denkmalschutz. Das Verwaltungsgericht bergründet sein Urteil damit, dass „keine ausreichende historische (Bau-)Substanz mehr besteht, die geeignet wäre, ein körperliches Zeugnis für geschichtliche Umstände oder Entwicklungen abzulegen.“ Nach neuerlicher Prüfung sei die Glockengießerei „nach Überzeugung des Gerichts (jedenfalls zwischenzeitlich) kein Denkmal (mehr).“ „Sofern es bei der Entscheidung aus der 1. Instanz bliebe, wäre ein Abbruch der ehem. Glockengießerei sowie ein Neubau grundsätzlich zulässig“, erklärt Thorsten Vogel, Pressesprecher Planungsreferat.
Zum anderen: In einem zweiten Urteil entschied das Verwaltungsgericht, dass die bereits erteilte Baugenehmigung für ein geplantes Wohnheim an der Schäufelein-/ Mitterhoferstraße auf Eis gelegt werde.
„Keine Geschichte mehr anschaulich“
Anlass für das Gerichtsverfahren bot die Abtragung des Dachreiters samt Glocke auf dem Giebel durch die Heimbau Bayern Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH, in deren Eigentum die Glockengießerei seit 2011 liegt. Dabei kam das Verwaltungsgericht zu dem Urteil, man sei „nicht davon überzeugt, dass die Erhaltung der ehem. Glockengießerei wegen ihrer industrie-, technik- bzw. handwerksgeschichtlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“
Sechs Stellungnahmen von Sachverständigen lagen dem Gericht zur Beurteilung der Denkmalwürdigkeit des Gebäudes vor. Noch bevor die Laimer Bürgerschaft sich für dessen Aufnahme in die Denkmalliste eingesetzt hatte, waren fünf Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die ehemalige Glockengießerei nicht als Denkmal erhaltenswert ist. Lediglich das Gutachten von Februar 2017, das nach zahlreichen Anträgen der Laimer Bürger entstand, sieht die Denkmaleigenschaften erfüllt.
„Das Gericht holte zur Frage der denkmalfachlichen Bedeutung der ehemaligen Glockengießerei (…) zusätzlich noch ein Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes ein“, erklärt Florian Huber, Pressesprecher beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Im neuen Gutachten wird erläutert, dass zwar die Schornsteinreste und der noch vorhandene bauzeitliche Kran, daran erinnern, dass sich dort zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein Handwerks- bzw. Industriebetrieb befunden habe. Die Funktion als Glockengießerei sei jedoch anhand der noch vorhandenen Bausubstanz nicht mehr ablesbar.
Huber verweist auf die Aussage des Gutachters, laut dem „hier keine Geschichte mehr anschaulich gemacht“ werde, „hier erinnert nichts mehr an eine Gießerei, geschweige denn, an eine Glockengießerei". Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an. Endgültig ist das Urteil aber noch nicht, denn die Landeshauptstadt München legte Berufung ein.
Bau vorerst gestoppt
Das zweite Gerichtsurteil betrifft das Nachbargrundstück an der Ecke Schäufelein-/ Mitterhoferstraße. Hier plant die Mitterhofer Projekt GmbH den Bau eines Wohnheimes, in dem sogenannte Resettlement-Familien und junge Erwachsene unterkommen sollten; die Landeshauptstadt München wäre Mieter des Gebäudekomplexes. „Das Gericht ist in dem Eilverfahren zu dem Ergebnis gelangt, dass die der Mitterhofer Projekt GmbH & Co. KG am 24. April 2019 erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnheims mit 29 Wohnungen und 36 Appartements voraussichtlich Rechte der Antragstellerin, der Heimbau Bayern Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH verletze“, erklärt Florian Huber.
Vor allem der zu wenig beachtete Lärmschutz für die künftigen Bewohner zum angrenzenden metallverarbeitenden Betrieb führte zum Urteil. Damit darf von der Baugenehmigung zunächst kein Gebrauch gemacht werden. „Diesbezüglich wird der Bauherr nachbessern und ein Lärmschutzgutachten vorlegen“, erklärt Thorsten Vogel vom Planungsreferat. Die Teilbaugenehmigung für die Baugrube und den Keller seien vom Gerichtsurteil jedoch nicht betroffen – hier kann weiter gebaut werden.
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