„Ich war auf 120“
Bezirksausschuss darf keine Plakate aufhängen
Ob Wahlen, Abstimmungen oder politische Veranstaltungen – Plakate an Wänden, Säulen und Masten weisen auf diverse Veranstaltungen hin. Als jedoch der Bezirksausschuss Laim (BA) die „Internale“ – das Musikfestival in Laim, das er finanziert, per Plakat bewerben wollte, wurde das untersagt. Grund dafür ist die sogenannte Plakatierungsverordnung, laut derer das Lokalparlament die notwendigen Bedingungen nicht erfüllt. „Ich war auf 120“, ärgert sich BA-Vorsitzender Josef Mögele (SPD) noch im Nachgang über die Abfuhr vom Kreisverwaltungsreferat (KVR). „Es geht doch nicht, dass der BA ein Konzert veranstaltet und kein Plakat dazu aufhängen darf.“
„Vorrangiges Bedürfnis der Bürger“
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erläutert per Brief an den BA Laim, was zu der Plakatier-Absage geführt hatte: „Die Plakatwerbung zu Wahlen, Abstimmungen und politischen Veranstaltungen ist in Paragraph 2 der Plakatierverordnung geregelt. Demnach dürfen politische Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Monate vor Wahlen, Volksbegehren, Volks- und Bürgerentscheiden und 14 Tage danach auf öffentlichem Grund plakatieren.“ Auch politische Parteien und Wählergruppen sowie Aktionsbündnisse, denen mindestens zwei Parteien angehören, dürften plakatieren. Der BA erfülle jedoch die Genehmigungsvoraussetzungen des Paragraphen 2 nicht. Ein vom BA gesponsertes Musikfest ist dort nicht enthalten. „Aufgrund dessen war es leider nicht möglich, den inhaltlich durchaus unterstützenswerten Antrag zur Bewerbung eines Kulturfestivals positiv zu verbescheiden“, erklärt das KVR.
Der BA aber störte sich nicht nur an der Absage selbst sondern auch am „schroffen Verhalten“ des zuständigen KVR-Sachbearbeiters. Dafür bittet die Behörde nun um Entschuldigung und Verständnis. Man weist darauf hin, dass es eine Masse an Bürgerbeschwerden über das Plakatieren in der Stadt gäbe. Die Plakatwerbung zu beschränken, wo das per Verordnung möglich ist, sei als „vorrangiges Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen worden, das es zu verteidigen gilt.“
Im Laimer BA Aber will man das Verbot nicht hinnehmen und nun für das eigene Plakatierrecht einstehen. Der FDP-Vertreter im Laimer BA und Mitglied des Bundestags Lukas Köhler kritisiert: „Dass wir, die wir am nächsten am Bürger sind, nicht selbst plakatieren dürfen, ist total absurd.“ Mit dem Bundestagspolitiker an seiner Seite will sich das Lokalparlament mit einem Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zu wenden.
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