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Hoffnung für die Ludwig-Richter-Höfe

Wohnquartier wird in Denkmalliste aufgenommen

Die Wohnanlage, die sich über die Agnes-Bernauer-, Lautensack-, Schedel- und Ludwig-Richter-Straße erstreckt, weise sowohl künstlerische, geschichtliche wie auch städtebauliche Bedeutung auf und sei daher in die Denkmalliste nachzutragen, dies entschied nun das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Die sogenannten Ludwig-Richter-Höfe sind damit als denkmalwürdig eingestuft worden, was bedeutet, dass der Bau unverändert weiter bestehen soll: „Seine Erhaltung ist (...) erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit", erklärt dazu das Amt für Denkmalpflege. Neue Hoffnung keimt damit für die Anwohner der Wohnanlage auf, die seit vielen Monaten für den Erhalt vor allem des grünen Innenhofes kämpfen. Ob die Einstufung als bauliches Denkmal nun aber die bereits erteilte Baugenehmigung an die Patrizia AG kippen kann, bleibt fraglich.

Denkmalwürdigkeit festgestellt

Nach Plänen der Patrizia Immobilien AG soll die geschichtsträchtige Wohnanlage baulich verändert werden. Der grüne Innenhof soll dem Bau einer Tiefgarage weichen, ebenso ist geplant das Dach mit neuen Wohnungen auszubauen und einige der Häuser mit Aufzügen auszustatten. Die Baugenehmigung dafür wurde durch die Lokalbaukommission (LBK) bereits erteilt. In letzter Sekunde, noch bevor die Bagger der Patrizia in Laim angerollt sind, entschied das Landesamt für Denkmalpflege nun, die Ludwig-Richter-Höfe doch noch in die Denkmalliste aufzunehmen. Die insgesamt 27 Mehrfamilienhäuser, die sich in zwei Wohnblöcken rund um die Agnes-Bernauer-Straße gruppieren, wurden zwischen 1925 und 1927 nach Entwürfen des Bauunternehmers und Architekten Karl Stöhr erbaut und nach einigen Schäden im zweiten Weltkrieg  zwischen 1947 und 1949 wieder rekonstruiert. Etliche Kriterien fand das Amt für Denkmalpflege nun an den Wohnblöcken gegeben, die es zum denkmalwürdigen Objekt in Laim machen. So weise etwa die Fassade, bestehend aus einem Betonsockel und den darüber beginnenden Klinkersteinen, künstlerische Bedeutung auf. Auch sprächen etliche bauliche Details an den Portalen für die Denkmalwürdigkeit. Die Anlage sei dem sogenannten Heimatschutzstil zuzuschreiben, begründet das Amt: „Charakteristisch für diesen Stil ist auch die Verwendung ortsüblicher Materialien." Und auch städtebaulich habe die Wohnanlage aufgrund der vereinheitlichten Fassadengestaltung eine wichtige Bedeutung und sei daher erhaltenswert. Welchen Einfluss die Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nun aber auf das bereits genehmigte Bauvorhaben der Patrizia noch nehmen kann, ist ungewiss. „Ein Gespräch mit der LBK hat noch nicht stattgefunden", teilt Josef Mögele, Vorsitzender des Laimer Bezirksausschusses (BA 25) mit.

Entscheidung steht noch aus

„Wir hoffen, dass sich mit dem Bescheid des Landesamtes für Denkmalschutz hier noch etwas tut", erklärt Hartmut Rohling, der sich zusammen mit vielen Bewohnern der Wohnanlage in der Initiative „Grüner Innenhof Laim" zusammengeschlossen hat. Schließlich würde die Denkmalwürdigkeit der Ludwig-Richter-Höfe gefährdet, wenn die Patrizia ihre Baupläne durchziehen würde. Möglicherweise kommt die Ausweisung als Denkmal für die Wohnanlage aber auch zu spät. „Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte", findet Mögele, der den Bewohner der Anlage in der jüngsten BA-Sitzung erneut die volle Unterstützung des Gremiums zusicherte. Ein Austausch zwischen BA, LBK und Patrizia hätte bereits im Vorfeld stattfinden müssen, doch das Immobilienunternehmen verweigerte die Gespräche. Kritisch warten nun die Bewohner darauf, ob die LBK sich auf die Seite der Bürger oder der Patrizia stellt. „Im Vorfeld der Wahl hatten alle Parteien das Thema preiswertes Wohnen auf der Agenda. Das muss sich doch auch auf das Handeln der LBK niederschlagen", erklärt Rohling. Die Hoffnung jedenfalls stirbt ja sprichwörtlich zuletzt. Weitere Informationen zur Initiative der Bewohner gibt es unter www.gruenerinnenhof-laim.de im Internet.


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