Grüner Pfeil kommt nach Laim
Radfahrer dürfen trotz Rot abbiegen
Seit April 2020 ist der grüne Pfeil für Radfahrer offiziell als neues Verkehrszeichen eingeführt. Das Schild mit der Nummer 721 zeigt an, dass Radfahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen dürfen. Dieser Grünpfeil gilt aber ausschließlich für den Radverkehr. Nachdem die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu dem Ergebnis kam, dass der grüne Pfeil für Radfahrer sichere Verkehrswege ermöglicht, wird er nun zunehmend im Münchner Stadtgebiet umgesetzt. In Laim hält man diesen Grünpfeil an gleich mehreren Kreuzungen im 25. Stadtbezirk für sinnvoll. Daher setzte sich der Mobilitätsausschuss des Bezirksausschusses Laim (BA 25) für die Anbringung des Verkehrszeichens an elf Kreuzungen ein. Noch bevor der offizielle Antrag im Plenum verabschiedet wurde, erklärt nun das Mobilitätsreferat der Stadt München, dass man bereits einige angesprochene Standorte geprüft habe und die Verkehrszeichen demnächst an verschiedenen Laimer Kreuzungen anbringen wolle.
Ergebnisse des Pilotversuchs
2019 hatte die BASt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Pilotversuch gestartet, um die Grünpfeilregelung beschränkt auf den Radverkehr zu untersuchen. In Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart wurden dafür an ausgewählten Knotenpunkten für die Dauer des Pilotversuchs entsprechende Verkehrszeichen angebracht. An 43 Stellen in den neun Städten wurden Schilder montiert, die es Radfahrern nach vorherigem Anhalten erlauben, auch bei Rot rechts abzubiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Laut ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) hatten die Versuchsergebnisse Unterschiedliches zu Tage gebracht. Darunter etwa, dass bevor die Verkehrszeichen angebracht wurden, viele rechtsabbiegende Radfahrer das Rotlicht missachteten. Auch der grüne Pfeil wurde dann nur selten korrekt beachtet. Die meisten rechtsabbiegenden Radfahrer bogen ab, ohne zu halten, obwohl sie trotz des grünen Pfeils bei roter Ampel hätten anhalten müssen.
Jedoch habe die BASt auch festgestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer dabei in der Regel nicht behindert oder gefährdet werden. Sie schlussfolgert daraus, dass eine Anordnung des Rechtsabbiegens bei Rot für den Radverkehr an Ampeln möglich ist, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Pfeil an sieben Kreuzungen
„Der ADFC setzt sich seit Jahren für den Grünpfeil ein und sieht sich durch den Versuch bestätigt, dass das Haltegebot eigentlich überflüssig sei, denn auch ohne Anhalten gefährden Radfahrende andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht, wenn ihnen die Grünpfeilregelung es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen“, erläutert der Fahrrad-Club auf seiner Internetseite.
Im Frühjahr hatte auch der Mobilitätsausschuss des BA Laim den Wunsch nach Grünpfeilschildern gegenüber dem Mobilitätsreferat geäußert. Dieses erklärt mit jüngstem Schreiben, man habe nicht nur die Standorte geprüft, sondern kam sogar zu dem Ergebnis, dass an einigen Kreuzungen mehr umsetzbare Standorte gegeben seien. An sieben Lichtzeichenanlagen sollen die Schilder nun kommen. U.a. an der Kreuzung Hans-Thonauer-/ Zschokkestraße, an der Agnes-Bernauer-/ Friedenheimer Straße, Agnes-Bernauer-/ Agricolastr. sowie an der Elsenheimer-/ Schäufeleinstr., wolle man die neuen Schilder anbringen.
„Ich bin komplett überrascht, dass schon so viel umgesetzt wird“, freut sich Christian Hartranft, Vorsitzender des Mobilitätsausschusses im BA.
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