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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Der Charakter der Gartenstädte
Was in der Rahmenplanung geregelt wird
Die Münchner Gartenstadt will man mit dem Instrument der „Rahmenplanung“ erhalten. „Mit einer Siedlungsfläche von rund 20 Prozent des Stadtgebiets ist die Münchner Gartenstadt eine stadtbildprägende Siedlungstypologie, die sich durch eine große Bandbreite gebietsspezifischer Qualitäten, wie etwa einer hohen Durchgrünung auszeichnet“, heißt es in einer jüngst veröffentlichten Rathausinformation. 2015 beschloss der Stadtrat die Rahmenplanung, um die bauliche Entwicklung unter Erhalt des spezifischen Charakters der Gartenstädte zu steuern. Damit sind Maßstäbe gesetzt, wie zwar Um-, An- sowie Neubauten heutigen Wohnbedürfnissen genügen, sich zugleich aber städtebaulich in die Umgebung fügen. Jüngst stellte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Stadtrat die Ergebnisse von durchgeführten Rahmenplanungen für insgesamt sechs Gartenstadtgebiete vor und sprach Empfehlungen aus. Zu den Gebieten gehören Gevierte in Pasing, Harlaching, Trudering, Großhadern, Ramersdorf und Laim. Die Ergebnisse der Rahmenplanungen sind dabei vielfältig und in den Stadtquartieren individuell.
Das in Laim liegende Testgebiet betrifft die sogenannte Reichskleinheimsiedlung und liegt zwischen Willibald-, Camerloher-, Rushaimer- und Senftenauerstraße. Es umfasst rund 37 Hektar. Das Gebiet wurde als Ensemble in zwei Bauphasen 1935-1937 und nach dem zweiten Weltkrieg mit Ein-, Doppel- und Reihenhäusern entwickelt. „Diese homogene kleinteilige Struktur mit großen zusammenhängenden Gärten im Blockinneren und Vorgärten ist weitgehend erhalten“, hält das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in seiner Beschlussvorlage fest. Prägend sind hier unter anderem die Geschosszahl, Satteldächer sowie der Giebel zu den Straßenräumen.
Die Rahmenplanung hat vor allem empfehlenden Charakter. Im Paragraf 34 des Baugesetzbuches ist zudem geregelt, dass Neubauten sich an das im Umfeld vorherrschende Baumaß halten müssen.
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