Das eigene Viertel mitgestalten
Bürgerversammlung für Laim
Unter der S-Bahnstrecke wird am Laimer Bahnhof die Umweltverbundröhre gebaut. Seit 1844 rollen hier regelmäßig Züge über die Unterführung. Die Umweltverbundröhre wird zwölf Metern neben der bestehenden Laimer Unterführung gebaut. Durch Rampen wird sie an den Laimer Kreisel und die Kreuzung Wotanstraße / Winfriedstraße angebunden. Neben zwei Busspuren mit jeweils 3,25 Meter Breite werden auch ein 2,50 Meter breiter Radweg und ein 3,50 Meter breiter Gehweg gebaut. (Foto: job)
Etliche Bürgerversammlungen sind in den letzten Monaten wegen Corona ausgefallen. Jetzt wird ein neuer Anlauf gewagt: Für Laim findet die nächste Bürgerversammlung am Donnerstag, 24. Juni, um 19 Uhr in der Dreifachturnhalle Schrobenhausener Straße 17, statt. Die Leitung der Versammlung übernimmt Stadträtin Anna Hanusch.
Zu Beginn informieren sie und Bezirksausschussvorsitzende Josef Mögele über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk. Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:
• Baufortschritt Laimer Unterführung / Aufzugsproblematik
• Straßenbahn Fürstenrieder Straße / Sachstand
• Gemeinsames Kulturzentrum Laim - Westpark Aktueller
• ASZ Laim Klärung des Standortes.
Nur Bewohner aus dem Viertel können abstimmen
Wer an den Abstimmungen teilnehmen will, muss sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen können. Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.muenchen.de/wortmeldung, wird aber auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben. Anträge, die die Bürgerversammlung befürwortet, werden als Empfehlung an den Stadtrat weitergegeben.
Corona-Regeln für die Teilnahme
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist beim Teilnahme erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich. Eine Teilnahme an der Bürgerversammlung ist bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 nur mit Negativtest möglich. Akzeptiert werden hierfür Nachweise über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest. Geimpfte und genesene Personen sind von dieser Testverpflichtung ausgenommen.
Eine FFP2-Maske ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird.
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