„Auffindbarkeit im Notfall“
Behörde nimmt Stellung zur Camerloher-Schule
Mit dem neuen Schulhaus für die Grundschule an der Camerloherstraße ändert sich auch der Name der Schule. Grund dafür ist, dass der Haupteingang zur Schule künftig in der Von-der-Pfordten-Straße liegen soll. Und da Grundschulen meist nach der Straße benannt sind, in der ihr Haupteingang liegt, soll die Laimer Schule „Grundschule an der Von-der-Pfordten-Straße“ heißen.
Der Elternbeirat ist dagegen und setzt sich für die Beibehaltung des alten Namens ein (wir berichtete im Laimer Werbe-Spiegel KW 16). Zuständig für die Namensgebung der Schule ist maßgeblich das Referat für Bildung und Sport (RBS), an das sich die Eltern bereits wandten und das nun auch der Bezirksausschuss (BA) Laim anschrieb.
Das RBS nimmt nun auf Anfrage Stellung und verweist auf die Rechtslage, dernach sich bei der Namensgebung die Schulart und der Schulort eindeutig ergeben müssen. „Insbesondere sollte die Auffindbarkeit im Notfall nicht dadurch erschwert werden, dass Notärzte/ Feuerwehr etc. nicht sofort den richtigen Haupteingang finden“, erklärt Andreas Haas, Pressesprecher des RBS. Neben dieser amtlichen Bezeichnung könne einer Schule grundsätzlich aber durchaus ein Name verliehen werden. „In München wurde dies aufgrund der sehr großen Anzahl von Grundschulen bislang fast ausschließlich bei Realschulen und Gymnasien praktiziert“, erklärt der Sprecher.
„Fehlende Eindeutigkeit"
Das für die Namensgebung notwendige Verfahren habe man den Eltern bereits ausführlich erläutert: Demnach müssen Schulleitung, Eltern, Schüler sowie staatliches Schulamt und RBS ihre Einverständnis für einen neuen Namen geben. „Gegen den Antrag bzw. Wunsch des Elternbeirats, den alten Namen einfach zu behalten, sprechen damit sowohl die Gründe der notwendigen Adressgebung bzw. fehlenden Eindeutigkeit, als auch der formale Grund, dass ein Antrag nur des Elternbeirats aufgrund der genannten gesetzlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche Namensverleihung nicht ausreichend wäre.“ Weiter erklärt das RBS: „Ein Antrag der Schulleitung mit entsprechender Zustimmung der Schulfamilie auf Namensverleihung liegt uns derzeit nicht vor.“ Auch eine Diskussion innerhalb der Schulfamilie über alternative Namensvorschläge, die sich etwa nach bekannten Personen richteten, lägen dem RBS nicht vor.
Grundsätzlich befürworte das RBS eine Lösung, die möglichst viele Bedürfnisse der Schulfamilie verbindet, sich aber zugleich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegt. „Das heißt vor allem, dass keine irreführende Namensgebung der Schule gegeben wäre.“ Die Schule „Camerloher-Schule“ zu nennen, obwohl sie in der Von-der-Pfordten-Straße liegen wird, gehört hier dazu.
Dem Vorschlag des BA Laim, einem gemeinsamen Gespräch mit Schulleitung, Elternbeirat und Planern beizuwohnen, steht das RBS offen gegenüber: „Für Einladungen zu lösungsorientieren Gesprächen stehen wir auf jeden Fall zur Verfügung.“
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