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2G oder 3G?

Bezirksausschüssen gebrauchen Hausrecht unterschiedlich

Der BA Schwanthalerhöhe tagt am Dienstag, 18. Januar, im Pfarrsaal St. Rupert mit der Vorgabe der 3G-Regel (geimpft oder genesen oder getestet). (Bild: Beatrix Köber)

Die Bezirksausschüsse (BA) sind von den Stadtteilbewohnern gewählte politische Gremien. Sie treffen vielerlei Entscheidungen für ihren Stadtbezirk oder sprechen Empfehlungen an den Stadtrat aus und verwalten überdies ein Stadtbezirksbudget. Einmal monatliche tagen die BAs, auch „Stadtteil-Parlamente“ genannt, in einer öffentlichen Sitzung, im Rahmen derer u.a. Bürger persönlich vorsprechen können. Pandemiebedingt haben die meisten BAs ihre Sitzungsorte verlegt, um etwa in großen Turnhallen Platz zu haben, wo die Abstandsregeln eingehalten werden können. Seit Dezember haben sich die Regeln zum Abhalten der öffentlichen Sitzungen verschärft, wobei die BAs von ihrem Hausrecht sehr unterschiedlich Gebrauch machen. Während etwa der BA Schwanthalerhöhe (BA 8) und der BA Neuhausen (BA 9) unter Einhaltung der 3G-Regel (genesen, getestet, geimpft) tagen, gilt beim BA Laim (BA 25) der Zutritt nur mit 2G (genesen, geimpft). Zudem findet die Laimer BA-Sitzung aktuell nur mit halber Besetzung statt.

BA-Hausrecht

Dass die BAs unter verschiedenen Zutritts-Vorgaben tagen, sei aufgrund des Hausrechts möglich und zulässig, erklärt Matthias Kristlbauer vom Presse- und Informationsamt der Stadt München auf Anfrage. „Hierbei steht den BA-Vorsitzenden ein Instrument zur Verfügung, mit dem flexibel auf die Infektionslage und die individuellen Unterschiede der jeweiligen Bezirksausschüsse im Hinblick auf Zusammensetzung und Größe reagiert werden kann.“ Die Stadtverwaltung informiere die BAs über die aktuelle Regelungslage und spreche Empfehlungen für die Sitzungen aus. „Aktuell wird analog zu den Stadtratssitzungen die Verschiebung der Sitzungen der Vollgremien in den Monaten Dezember und Januar bzw. eine Durchführung nur in deutlich reduzierter Besetzung mit unaufschiebbaren Themen empfohlen“, so Kristlbauer. „Außerdem sollen informelle Arbeitsgruppen für die Unterausschusssitzungen per Videokonferenz wieder durchgeführt werden.“

Der BA Laim

Der BA Laim hat sich nun für die Januar-Sitzung, wie bereits zuvor für seine Dezember-Sitzung, für die schärfste Regelung entschieden: Zur Sitzung kommen dürfen ausschließlich von Covid 19 genesene oder gegen das Virus geimpfte Personen. Bürger, BA-Mitglieder, Pressevertreter sowie Antragsteller ohne „2G“ werden ausgeschlossen. Wer sich an den BA wenden möchte kann dies dennoch, erläutert Matthias Kristlbauer: „Besucher*innen, welche die entsprechenden Zugangsbeschränkungen nicht erfüllen können, stehen weiterhin jederzeit die Möglichkeit der telefonischen oder schriftlichen Kontaktierung der BA-Geschäftsstellen sowie des BA´s zur Verfügung.“

BA 8 und BA 9

Anders regeln das der BA Neuhausen und der BA Schwanthalerhöhe. Auf dem Titelblatt seiner Tagesordnung informiert der BA 8: „Bezirksausschusssitzungen unterliegen nicht den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Sie müssen stattfinden, da Entscheidungen (z.B. Budget) laut Gemeindeordnung nicht anders getroffen werden können.“ Zur Teilnahme an der BA-Sitzung im Westend ist die 3G-Regel zu befolgen, Schnelltests werden vor Ort gestellt. Zudem gilt Maskenpflicht (FFP2) sowie das Abstandsgebot. Auch werden Bürger ersucht, ihre Redebeiträge auf drei Minuten zu begrenzen und die Sitzung wird so kurz als möglich gehalten.

BA-Termine im Januar

Der BA Laim tagt am Donnerstag, 13. Januar, 19.30 Uhr in der Mensa der Grund- und Mittelschule an der Schrobenhausener Straße 1. Der BA Schwanthalerhöhe trifft sich am Dienstag, 18. Januar, 19.30 Uhr im Pfarrsaal St. Rupert (Gollierstraße 61). Der BA Neuhausen lädt am Dienstag, 25. Januar, 19.30 Uhr zur öffentlichen Sitzung ins Neuhauser Trafo (Neuhauser Straße 171 a) ein.

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