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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Stress für freilebende Tiere
In Karlsfeld gilt eine Leinenpflicht für Hunde bei Spaziergängen
In Karlsfeld und im gesamten Landkreis Dachau gilt ab sofort bei Spaziergängen in der freien Natur Leinenpflicht für Hunde. Der Grund: Nach Angaben des Landratsamtes als Untere Naturschutzbehörde finden aktuell für den Fortbestand der heimischen Fauna so wichtigen, jedoch besonders störanfälligen Brut- und Setzzeiten statt. Bei Spaziergängen in freier Natur sei es daher insbesondere noch bis Juli wichtig, dass Hundebesitzer ihre Tiere anleinen. Freilaufende Hunde, groß wie klein, führten zu verstärktem Stress und einer Beunruhigung der freilebenden Tierwelt.
Nicht nur heimisches Wild wie Reh und Hase samt dessen Nachwuchs werden beunruhigt und können freilaufenden Hunden zum Opfer fallen, auch bodenbrütende Vögel werden beim Brüten gestört und Jungvögel können vertrieben werden. Selbst wenn Hunde nur herumstöbern, besteht die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben. Oft sind diese auf wenige Meter für den Menschen nicht wahrnehmbar, für die Hundenase jedoch schon. Daher sollten gerade in den Bereichen, in denen Wildtiere ihre Lebensstätten, Rückzugs- und Ruheräume haben, Hunde keinesfalls frei laufen gelassen werden. Eine besondere Rücksichtnahme ist hier vor allem im Wald und an Waldrändern sowie in zusammenhängenden Wiesengebieten geboten.
Im Schwarzhölzl das ganze Jahr
Strenge und mit Geldbuße bewehrte Verbote für Hundebesitzer enthalten die Naturschutzverordnungen im Landkreis Dachau. In Naturschutzgebieten wie beispielsweise dem „Schwarzhölzl“ in Karlsfeld ist das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. Entsprechende Verbote gelten auch in den beiden ausgewiesenen Kernzonen im 2018 unter Schutz gestellten Krenmoos, die speziell eine besondere Bedeutung für den immer seltener werdenden Kiebitz haben.
Nach dem Bayerischen Jagdgesetz kann laut Landratsamt mit Geldbuße belegt werden, wer seinen Hund in einem Jagdrevier frei laufen lässt und sich dieser dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht. Selbst wenn man darauf vertraut, dass der Hund einem auf Zuruf Folge leisten wird, könne gerade eine frische Wildspur den natürlichen Jagdinstinkt wecken und zu einem „Ausbüchsen“ des Hundes und Verfolgen und Hetzen des Wildes führen. Gerade trächtige Rehe seien wegen ihrer Schwerfälligkeit ein sehr leichtes Opfer. Und selbst bei geglückter Flucht ist für die Wildtiere ein Verfolgen und Hetzen durch einen Hund mit extremem Stress verbunden. Als sicherstes Mittel, dies in der freien Natur und gerade in den besonders sensiblen Zeiten zu vermeiden und den Hund wirksam zu kontrollieren, bleibe nur das Anleinen, so der dringende Appell der Unteren Naturschutzbehörde.
Beschwerden auch von Landwirten
Wegen aktuell zugenommener Beschwerden von Landwirten über das Betreten bestellter landwirtschaftlicher Flächen durch Erholungssuchende, Hundebesitzer und Mountainbike-Fahrer weist das Landratsamt in diesem Zusammenhang auch auf die einschlägigen, im Bayerischen Naturschutzgesetz verankerten Regelungen zum Betreten von Flächen in der freien Natur hin. Dort ist festgelegt, dass landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Als Nutzzeit gelte die Zeit zwischen Saat beziehungsweise Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Bei Ackerflächen könne somit die nutzungsfreie, für ein Betreten gestattete Zeit unter Umständen nur wenige Tage zwischen Ernte und Neusaat betragen, erklärt das Landratsamt. Bei der Ausübung des freien Betretungsrechts – ob mit oder ohne Hund und ob mit oder ohne Mountain-Bike – müsse auch auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht genommen und mit Natur und Landschaft pfleglich umgegangen werden.
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