„Spontane Bereitschaft“
FFP2-Masken für Inhaber des Landkreispasses
Seit vergangenem Montag, 18. Januar, gilt eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Ladengeschäften. Aber auch bei sonstigen Kontakten bietet die FFP2-Maske – entgegen dem seit Monaten weitverbreiteten Mund-Nasen-Schutz – einen hohen individuellen Eigenschutz. Der Landkreis Dachau bietet nun gemeinsam mit einigen Apotheken im Landkreis für alle Inhaber eines Landkreispasses die Möglichkeit an, FFP2-Masken für den Preis von einem Euro pro Stück zu erwerben.
„Ich freue mich über die spontane Bereitschaft der Apotheken bei uns im Landkreis, an der Aktion teilzunehmen,“ sagt Landrat Stefan Löwl. Welche Apotheken teilnehmen, kann im Internet unter www.landratsamt-dachau.de abgerufen werden. Der Erwerb der FFP2-Masken ist dann gegen Vorlage des Landkreispasses direkt in den teilnehmenden Apotheken möglich. Den Landkreispass können alle Landkreisbürger ab 15 Jahren beantragen, die Hilfen zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
Außerdem wird es die vergünstigten Masken nah Angaben des Landratsamtes auch bei der Tafel in Dachau geben. Die angekündigten kostenlosen Masken für pflegende Angehörige sowie Empfänger von staatlichen Transferleistungen sollen in den kommenden Tagen im Landkreis ankommen und werden dann direkt oder über die Gemeinden verteilt.
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