Schutz des Dachauer Mooses
Managementplan liegt zur Einsicht aus
Der Schutz gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten über Ländergrenzen hinweg ist das Ziel von Natura 2000. Auch im Landkreis Dachau sollen Flora und Fauna für die nächsten Generationen erhalten werden. Damit das beispielsweise im FFH-Gebiet „Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos“ gewährleistet werden kann, haben die Regierung von Oberbayern und die Bayerische Forstverwaltung einen Managementplan erstellen lassen. Darin wurden Maßnahmen formuliert, die den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten auf dem Moosgebiet gewährleisten sollen. Der Plan liegt noch bis Mitte September im Landratsamt Dachau (Zimmernr. 117) aus. Er kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird der Plan behördenverbindlich.
Das untersuchte Schutzgebiet befindet sich auf den Flächen der Stadt Dachau sowie der Gemeinden Karlsfeld, Haimhausen und Hebertshausen. Der Managementplan beinhaltet für Privateigentümer keinerlei Verpflichtungen. Es gilt lediglich das so genannte Verschlechterungsverbot auf den kartierten Biotopflächen. Das heißt: Der gegenwärtige Zustand der Lebensraumtypen und Arten muss erhalten werden und darf sich nicht verschlechtern. Lebensraumtypen sind verschiedene Lebensräume, die die Landschaft beschreiben. Sie wurden im Rahmen der FFH-Richtlinie benannt. Es gibt 231 Lebensraumtypen für FFH-Gebiete, jeder hat einen eindeutigen EU-Code. Zum Beispiel Pfeifengraswiesen, Gletscher oder kalkreiche Niedermoore. In Deutschland kommen 92 Lebensraumtypen vor. Arten sind in diesem Fall Schutzobjekte, also Tier- und Pflanzenarten. In der FFH-Richtlinie sind das mehr als 1000. In Deutschland kommen 281 Arten vor. Beispiele sind Fischotter und Biber sowie Schneeglöckchen und Gelber Enzian. Die bisherigen ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder fischereilichen Nutzungen bleiben also weiterhin möglich.
NATURA 2000 ist ein europaweites Biotopverbundnetz aus gefährdeten Arten und Lebensräumen (FFH) und Vogelschutzgebieten (SPA), für das der Freistaat Bayern besondere Verantwortung und Verpflichtung übernommen hat.
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