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„Mangelnde Wirtschaftlichkeit“

Die Münchner Straße wird nicht untertunnelt

Eine Untertunnelung der Münchner Straße scheint nicht in Frage zu kommen. Der Vorschlag der Gemeinde Karlsfeld wurde nicht in den aktuellen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. (Bild: sb)

Mit dem von der Gemeinde beantragten Entlastungstunnel unter der Münchner Straße wird es nichts, denn der Vorschlag wurde nicht in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Der Grund: „mangelnde Wirtschaftlichkeit“, wie Gerda Hasselfeldt erklärt. Obwohl bereits im Vorfeld die Wirtschaftlichkeit fraglich erschien, sei der Tunnel wegen der besonderen Belastung der Gemeinde Karlsfeld durch die B304 erneut angemeldet worden. Bedauerlicherweise haben sich die Befürchtungen nach Angaben der Bundestagsabgeordneten bestätigt, so dass die Aufnahme dieses Projekts in den Bundesverkehrswegeplan mangels Wirtschaftlichkeit nicht erfolgen könne. Allerdings bestehe im Rahmen des Öffentlichkeits- und des parlamentarischen Verfahrens die Möglichkeit, Alternativvorschläge einzubringen.

„Auch wenn der Tunnel nicht berücksichtigt werden konnte, so werde ich im Laufe des weiteren parlamentarischen Verfahrens Alternativvorschläge unterstützen, damit die stark belasteten Karlsfelder Bürger und die Pendler entlastet werden“, so die CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, die den Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums für ihren Wahlkreis grundsätzlich als positiv bewertet. Wichtige Straßenprojekte, die bestehende Engpässe beseitigen und die Verkehrssicherheit erhöhen, seien zum größten Teil in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft worden.

So zum Beispiel der Allacher Tunnel, der wie ein Flaschenhals wirke und bekanntermaßen in den Verkehrsspitzen im Bereich von Dachau und Fürstenfeldbruck sowohl auf der B304 als auch über die A8 auf die B471 massive Rückstaus verursache. Aus diesem Grund begrüßt Gerda Hasselfeldt die Einstufung des Ausbaus der A99 unter anderem zwischen den Autobahnkreuzen München-West und München-Nord in die „Vordringliche Bedarf-Engpassbeseitigung“ sehr. Dieses Projekt umfasse die Erweiterung des Autobahndreiecks zwischen München-Allach und der Anschlussstelle München-Ludwigsfeld mit dem Allacher Tunnel sowie zwischen der Anschlussstelle Ludwigsfeld und dem Autobahndreieck München-Feldmoching. Vermerkt im vorliegenden Entwurf ist auch eine sogenannte „geplante temporäre Streifenfreigabe“, es darf dann also zeitweise auch der Standstreifen befahren werden.

Was ist der Bundesverkehrswegeplan?

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument für die Bundesverkehrswegeplanung und umfasst Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und die Bundeswasserstraßen. Er wird ungefähr alle zehn Jahre erstellt. Der nun vorliegende „BVWP 2015“ stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Nach der Meldung der Projektvorschläge an das Bundesverkehrsministerium (BMVI) wird der BVWP mit Unterstützung von externen Gutachtern erstellt und von der Bundesregierung im Kabinett beschlossen. Damit wird der Rahmen für die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes abgesteckt.

Der BVWP ist jedoch kein Finanzierungsplan und hat auch keinen Gesetzescharakter. Die Bewertung der einzelnen angemeldeten Projekte erfolgte für den vorliegenden Entwurf des BVWP nach ihrem Nutzen für den Verkehr und im Hinblick auf die anfallenden Kosten. Berücksichtigung fand aber zum Beispiel auch, wie sich das jeweilige Projekt auf die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort und den Städtebau auswirkt. Folgende Dringlichkeitsstufen kommen zur Anwendung: Projekte im „Vordringlichen Bedarf“ (VB) sollen in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans, also bis 2030, umgesetzt oder mindestens begonnen werden. Voraussetzung für die Einstufung in den VB ist eine hohe Wirtschaftlichkeit, also ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis oder eine erhebliche Minderung von schwerwiegenden Defiziten, beispielsweise in der Raumordnung.

Dauerstaus beseitigen

Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) betrifft ganz speziell Autobahnprojekte. Damit soll der Dauerstau an diesen Knotenpunkten beseitigt werden. Projekte im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) weisen eine hohe Wirtschaftlichkeit auf, können jedoch nicht gesichert bis zum Jahr 2030 realisiert werden. Im Unterschied zu den sonstigen Projekten des „Weiteren Bedarf“ (WB) können Planungen begonnen oder weiter betrieben werden. Bei Projekten des WB besteht eine gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit. Ihr Investitionsvolumen wird jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreiten. Projekte, für die im Geltungszeitraum vorerst kein Bedarf gesehen wird, werden unter „KB“ eingestuft.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Neu bei der Erstellung des BVWP 2015 ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Für den Zeitraum von insgesamt sechs Wochen können die Dokumente – der nun veröffentlichte Entwurf des BVWP einschließlich des zugehörigen Umweltberichts – von jedermann unter anderem auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums (www.bmvi.de) eingesehen werden. Im Projektinformationssystem (PRINS), ebenfalls über die Internetseite des Ministeriums verfügbar, werden die detaillierten Ergebnisse der einzelnen Projekte dargestellt. Jeder Bürger kann sich schriftlich oder elektronisch über ein auf der Internetseite bereitgestelltes Online-Formular äußern.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird das Bundesverkehrsministerium eine überarbeitete Fassung des BVWP 2015 vorlegen, die Grundlage für den Kabinettbeschluss der Bundesregierung über die Annahme des BVWP sein wird. Anschließend werden die sogenannten Ausbaugesetze mit den dazugehörigen sogenannten Bedarfsplänen in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort von den Politikern im Verkehrsausschuss im Detail beraten. Hierbei kann es noch zu Änderungen bei den einzelnen Projekten kommen, bevor die Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden. Außerdem ist noch der Bundesrat zu beteiligen.


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