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„Intensive Bemühungen haben Früchte getragen“

Karlsfelder Tunnel in Bundesverkehrswegeplan aufgenommen

Eine mögliche Untertunnelung der Münchner Straße wurde in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. (Bild: sb)

Das Bundeskabinett hat den Bundesverkehrswegeplan 2030 geschlossen. Der Karlsfelder Tunnel ist nun unter der Kategorie „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) aufgeführt. Zu einer möglichen Untertunnelung der Münchner Straße hat sich nun auch Gerda Hasselfeldt zu Wort gemeldet: „Ich bin sehr froh, dass die gemeinsamen intensiven Bemühungen Früchte getragen haben“, sagt die CSU-Bundestagsabgeordnete. Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der im März veröffentlicht worden ist, war der Entlastungstunnel für die B304 in Karlsfeld, der mit Kosten in Höhe von 130,7 Millionen Euro zur Bewertung angemeldet war, mangels Wirtschaftlichkeit nicht berücksichtigt worden.

Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung zeichnete sich dies in Gesprächen ab, bei denen Gerda Hasselfeldt nach eigenen Angaben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und andere Verkehrspolitiker für dieses Projekt sensibilisiert hatte. Die Landesgruppenvorsitzende sagte zu, Alternativplanungen zu unterstützen. So empfahl sie dringend, die Einwände der Gemeinde zum BVPW persönlich dem Minister bei der Regionalkonferenz in Landsberg vorzubringen. Sensibilisiert für das Projekt sagte Alexander Dobrindt dort zu, dass eine Alternativplanung nachbewertet und die Einwendungen zur ursprünglichen Beurteilung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft werden.

"Tragfähige Alternativplanung"

Gerda Hasselfeldt brachte daraufhin alle Beteiligten an einen Tisch. „Im Rahmen der Frist der Öffentlichkeitsbeteiligung eine tragfähige Alternativplanung mit einem verkürzten Tunnel zu erstellen, bedeutete gerade für die Bayerische Straßenbauverwaltung eine besondere Herausforderung“, erklärt die Bundestagsabgeordnete. „Diese hat sie, wie das Ergebnis der Bewertung zeigt, hervorragend gemeistert.“ Der in Absprache mit der Gemeinde verkürzte Tunnel werde nun mit Kosten in Höhe von 81,9 Millionen Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien ergibt sich nun ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,1.

Eine Listung unter WB* bedeutet, dass die Bayerische Straßenbauverwaltung die Möglichkeit hat, die Planung bis zum sogenannten „Baurecht“ voranzutreiben. Damit können vor Ort alle Weichen dafür gestellt werden, dass es – bei entsprechender Finanzlage – zum Bau kommt. Der vom Kabinett beschlossenen BVWP wird nun als sogenannte „Ausbaugesetze“ in den Deutschen Bundestag eingebracht und beraten. Hierbei kann es noch zu Änderungen bei den einzelnen Projekten kommen, bevor die Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag verbindlich beschlossen werden. Außerdem ist noch der Bundesrat zu beteiligen.

„Karlsfeld kann versichert sein, dass ich mich in einem ersten Schritt mit aller Kraft für die Inangriffnahme der Planungen einsetzen werde“, so Hasselfeldt. Alle weiteren Projekte im Wahlkreis, wie beispielsweise der Ausbau der B471 in verschiedenen Bereichen oder die Ortsumfahrungen der B2 im Landkreis Fürstenfeldbruck, sind wie im Entwurf des BVWP vom März unverändert gelistet.


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