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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Hunde an die Leine
Nun auch Anleinpflicht in den beiden Kernzonen des Krenmoos
Bei Spaziergängen in freier Natur müssen in der Zeit von März bis Juli Hundebesitzer ihre Tiere anleinen. Dies hat das Landratsamt Dachau als Untere Naturschutzbehörde mitgeteilt. Grund ist der Beginn der Brut- und Setzzeit, die für den Fortbestand der heimischen Fauna wichtig, jedoch besonders störanfällig sei. Freilaufende Hunde, groß wie klein, würden zu verstärktem Stress und einer Beunruhigung der freilebenden Tierwelt führen. Dies betreffe nicht nur heimische Wildtiere wie Reh und Hase samt deren Nachwuchs, die freilaufenden Hunden zum Opfer fallen können.
Auch bodenbrütende Vögel wie Rebhühner, Fasane, Kiebitze, Lerchen, Gänse oder Enten werden beim Brüten gestört und Jungvögel können vertrieben werden. „Selbst wenn Hunde nur herumstöbern, besteht die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben“, heißt es von Seiten des Landratsamtes. Oft seien die brütenden Vögel auf wenige Meter für den Menschen nicht wahrnehmbar, für die Hundenase jedoch schon. „Daher sollten insbesondere in zusammenhängenden Wiesengebieten sowie im Wald und an Waldrändern Hunde keinesfalls freilaufen gelassen werden.“
Ausgewiesene Kernzonen
Die Naturschutzverordnungen im Landkreis Dachau sowie das Bayerische Jagdgesetz enthalten strenge Vorschriften für Hundebesitzer. In Naturschutzgebieten wie etwa dem „Schwarzhölzl“ in Karlsfeld ist das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. Im Landschaftsschutzgebiet „Glonntal“ ist es in der Zeit von März bis 15. Juli verboten, Hunde in den vier besonders ausgewiesenen Kernzonen zwischen Petershausen und Herschenhofen, zwischen Weichs und Jedenhofen, zwischen Jedenhofen und Asbach sowie im gesamten Arnbacher Moos frei laufen zu lassen.
Hinweisschilder
Entsprechende Verbote gelten seit der im letzten Jahr in Kraft getretenen Unterschutzstellung des Krenmooses als Landschaftsschutzgebiet auch für die dort ausgewiesenen zwei speziellen Kernzonen, denen eine besondere Bedeutung für den immer seltener werdenden Kiebitz zukommt. Die beiden Kernzonen mit einer Größe von rund 3,7 Hektar und knapp 28 Hektar befinden sich in dem Bereich zwischen dem östlichen Siedlungsrand von Karlsfeld und dem Schwarzhölzl. Um jeden über die neuen Verbote zu informieren, habe man von Seiten des Landratsamtes am Rand dieser besonderen Kernzonen beziehungsweise neben den dort vorbeiführenden Wegen entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Es drohen Geldbußen
Mit Geldbuße könne auch belegt werden, wer seinen Hund in einem Jagdrevier freilaufen lässt und sich dieser dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht. Selbst wenn man darauf vertraue, dass der Hund einem Zuruf Folge leisten wird, könne gerade eine frische Wildspur den natürlichen Jagdinstinkt wecken, was – immer wieder zu beobachten – zu einem „Ausbüchsen“ des Hundes und zu einem Verfolgen und Hetzen des Wilds führe, heißt es von Seiten des Landratsamtes weiter. Gerade trächtige Rehe seien wegen ihrer Schwerfälligkeit ein sehr leichtes Opfer. „Und selbst bei geglückter Flucht ist für die Wildtiere ein Verfolgen und Hetzen durch einen Hund mit extremem Stress verbunden. Als sicherstes Mittel, dies in der freien Natur und gerade in den besonders sensiblen Zeiten zu vermeiden und den Hund wirksam zu kontrollieren bleibt nur das Anleinen“, so der dringende Apell der Naturschutzbehörde.
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