„Ausgewogener Mix“
Landratsamt Dachau begrüßt die MVV-Tarifreform
Durch die vor kurzem beschlossene MVV-Tarifreform ergeben sich auch deutliche Verbesserungen für die Bürger des Landkreises Dachau. „Die neue MVV-Tarifstruktur ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im gesamten Verbundraum. Mit den neuen Tarifen ist es gelungen, einen ausgewogenen Mix aus Einfachheit, Gerechtigkeit und Ergiebigkeit zu schaffen. Daneben werden verkehrspolitisch sinnvolle Lenkungswirkungen erreicht, insbesondere durch die deutlichen Preisvorteile für regelmäßige ÖPNV-Nutzer“, erklärt Landrat Stefan Löwl. "Nur durch eine starke Nutzung des ÖPNV sind die verkehrlichen Herausforderungen der Region zu bewältigen. Natürlich mussten auch einige bisherige Spezialtarife entfallen, insbesondere um die Übersichtlichkeit der Tarifangebote nicht erneut zu gefährden. Mit dem neuen, verbundweiten Sozialticket konnte aber auch ein wichtiges neues Angebot geschaffen werden."
Die Gesellschafterversammlung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) hat in der vergangenen Woche die seit knapp drei Jahren erarbeitete und intensiv diskutierte Umsetzung der Tarifreform einstimmig beschlossen. Nach dem einstimmigen Beschluss der MVV-Gesellschafter müssen in den kommenden Monaten nun die acht Kreistage der MVV-Verbundlandkreise sowie der Münchner Stadtrat zustimmen. Bei positivem Votum dieser Gremien tritt die neue Tarifstruktur zum 9. Juni 2019 in Kraft. Mit dem umfassenden Reformpaket würden in der Wachstumsregion München wichtige Weichen für die Mobilität von morgen gestellt, heißt es von Seiten des Landratsamtes Dachau.
Bei der beschlossenen MVV-Tarifreform handele es sich um eine systematische und grundsätzliche Neugestaltung des MVV-Tarifs und damit um die umfangreichste Weiterentwicklung seit seiner Einführung zur Verbundgründung im Jahr 1972. Der künftige Tarif werde einfacher und klarer strukturiert sein, mit günstigeren Preisen für die Mehrheit der Haushalte und einem größeren Geltungsbereich bei vielen Tickets. In den dreijährigen Arbeiten zur Reform seien Politik, Verwaltung, Verkehrsunternehmen und Fahrgastverbände intensiv eingebunden gewesen. Damit sei diese Tarifreform ein echtes Gemeinschaftswerk zum Nutzen der Fahrgäste im Landkreis, in der Landeshauptstadt sowie der ganzen Region.
Einheitliche Tariflogik
Wie das Landratsamt Dachau weiter mitteilt, folgt die neue Struktur einer klaren, einheitlichen Logik für das gesamte Sortiment. Für (fast) alle Fahrscheine gelten nun sieben Zonen – statt wie bisher 16 Ringe, vier Zonen und drei Räume je nach Ticketart. Dies sorge für einfacheres „Ticketlösen“. Die günstigen Einheitspreise für den Kinderfahrschein, das Semesterticket und die Fahrradmitnahme bleiben auch künftig erhalten. Mit dieser Sieben-Zonen-Logik sinken im Bartarif die viel kritisierten Preissprünge: Für eine Fahrt aus dem näheren Umland nach München reichen künftig drei Streifen für 4,20 Euro (Zonen M+1) statt wie bisher vier Streifen für 5,60 Euro. Dies wirke sich durch die Lage des Landkreises Dachau und seine große Nähe zur Stadt München für viele Landkreisbürger positiv aus.
Karlsfeld liegt nun im Übergangsbereich
Künftig bilde der heutige Innenraum die neue Zone M (= Stadtgebiet München und zahlreiche Nachbargemeinden). Innerhalb der Zone M gebe es keine Tarifgrenzen mehr und somit nur noch eine Preisstufe für Gelegenheits- und Zeitkartenkunden. Die neue Zone M wurde gegenüber dem heutigen Innenraum um einige Ortschaften erweitert. Für den Landkreis Dachau bedeutet dies, dass nun das Kerngebiet der Gemeinde Karlsfeld im Übergangsbereich der Zonen M und 1 liegt.
Aber auch die Bereiche im Landkreis, welche nicht zur Zone M bzw. dem Übergangsbereich gehören, profitieren nach Ansicht des Landratsamtes Dachau. Die neu gefassten Tarifkreise seien deutlich größer als die bisherigen Zeitkartenringe, die Mobilität innerhalb dieser Räume sei damit erleichtert und größtenteils vergünstigt. Viele Kommunen liegen jetzt auf Tarifzonengrenzen und in großzügigen Übergangsbereichen, so dass harte Tarifsprünge abgemildert würden und insbesondere Anschlussfahrten innerhalb des Kernorts mit umfasst seien.
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