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Was gilt hier? Wüssten Sie's?

"Unsinnige" Wegführung an der Sauerbruchstraße wird demnächst gelöst

Wie macht man's hier richtig? Wüssten Sie's? (Bild: job)

Wie macht man's als Radler richtig? Auf den ersten Blick ist das an der Sauerbruchstraße nicht zu verstehen: Wer hier zwischen Max-Lebsche-Platz und Tischlerstraße stadtauswärts radeln will, steht vor einem gegensätzlichen Schilderpaar: „Radfahren verboten“ und „gemeinsamer Geh- und Radweg“.

Auf den zweiten Blick wird es schon mal ein bisschen klarer: Das Verbot gilt für den Radweg, das Gebot für den Weg direkt rechts daneben.

Um wirklich hinter das „Wer darf hier was?“ zu kommen, bedarf es allerdings eines dritten Blicks – den an die nächste Kreuzung. Dort verraten blaue Radweg-Schilder, dass der „verbotene“ Radweg durchaus für Radfahrer gedacht ist – allerdings nur für die, die hier entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unterwegs (also stadteinwärts) sind. Und die müssen die „falsche Seite“ benutzen, denn das blaue Schild bedeutet: Radweg ist Pflicht!

Die Radler, die in die andere, „richtige“ Richtung wollen, müssen den Gehweg vor den Geschäften mitbenutzen und kommen sich dort immer wieder mal mit Fußgängern in die Quere.

„Absolut unsinnig und unnötig“

„Absolut unsinnig und unnötig“ finden viele Haderner diese Regelung. „Da wird man immer wieder von Fußgängern beschimpft, weil man stadtauswärts nicht auf dem Radweg fahren darf und stattdessen den vorgeschriebenen Gehweg benutzt“, berichtete ein Radler der Haderner Bürgerversammlung. „Die meisten Fußgänger dort können verständlicherweise diese unsinnige Regelung nicht erkennen.“

Den „fehlenden“ Radweg gibt es längst

Dabei wäre es gar nicht nötig, dass Radler stadteinwärts die falsche Seite benutzen müssen und als „Geisterradler“ den extra gebauten Radweg für die andersherum fahrenden Radler blockieren: Wer stadteinwärts will, könnten einfach auf der für ihn eigentlich richtigen Seite der Sauerbruchstraße fahren – dort gibt es jenseits des Grünstreifens ebenfalls einen Radweg.

Empfehlung erneut einstimmig

Bereits 2021 hatte die Haderner Bürgerversammlung – einstimmig – empfohlen, die Stadt möge sich um eine Verbesserung dieser konfliktreichen Situation kümmern. Diese Empfehlung konnte noch nicht behandelt werden. Die Haderner Bürgerversammlung sprach ihre Empfehlung jetzt daher erneut aus, wiederum einstimmig. Auch eine Fahrbahnsanierung hält sie für nötig.

Der Umbau wird schon geplant

Das städt. Mobilitätsreferat machte Hoffnung auf baldige Änderung. Die Sauerbruchstraße sollte schon längst umgebaut werden, die Planung sei fertig gewesen. Der Radlentscheid habe allerdings eine – gegenwärtig noch laufende - Überarbeitung nötig gemacht, um die darin genannten Bürgerwünsche auch hier zu berücksichtigen. „Wir sind da dran“, versicherte das Mobilitätsreferat der Bürgerversammlung.

Nach dem Umbau werde es dann keinen Zwei-Richtungs-Radweg mehr geben. Und auch eine Ampel solle es endlich geben: an der Einmündung des Haderner Wegs in die Sauerbruchstraße.

 

Und warum ist es, wie es ist?

Das städt. Mobilitätsreferat erklärt, warum die "unsinnige" Radwegregelung gar nicht so unüberlegt ist:

"Die momentane Radwegführung besteht bereits seit Jahren. Sie wurde in der jetzigen Ausgestaltung als übergangsweise Lösung gewählt, da es an der Einmündung Sauerbruchstraße / Haderner Weg / Tischlerstraße keine gesicherte Querungsmöglichkeit der Sauerbruchstraße für den Fuß- und Radverkehr gibt und um dem von Süden kommenden Radverkehr ein Erreichen des U-Bahnhofs Großhadern (U6) zu ermöglichen, ohne zweimal die Fahrbahn überqueren zu müssen. Dies vor dem Hintergrund, dass die bestehende räumliche Situation geändert werden soll und großzügigere Verkehrsräume für den Fuß- und Radverkehr geschaffen werden.

Die Planungen für die radentscheidskonforme Umgestaltung des Straßenraums an der Sauerbruchstraße werden voraussichtlich Ende Mai an ein externes Planungsbüro vergeben. Nach Entwicklung der künftigen Aufteilung des Straßenraumes wird die Planung dem Stadtrat vorgestellt und anschließend dem Baureferat zur Ausführung übergeben. Ein konkreter Umsetzungszeitraum kann daher noch nicht genannt werden."

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