Vorsorge-Vollmacht und Patientenverfügung
Jedem Menschen kann ein Unglück passieren, das es vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht, sich selbstbestimmt im Krankheitsfall zu äußern. Daher sollten alle Personen über 18 Jahre eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten haben. Auch Patientenverfügungen sind nicht nur für alte Menschen gedacht. Vielmehr gilt es sich gerade auch in jüngeren Jahren zu überlegen, wie im Falle schwerer Erkrankung oder dauerhafter Bewusstlosigkeit vorgegangen werden sollte. Bezirksrätin Irmgard Hofmann beschäftigt sich aus beruflichen Gründen seit mehr als 25 Jahren mit diesem Thema. Die Pflegeethikerin informiert bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 3. September, um 17 Uhr ausführlich über gesundheitliche Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Veranstaltung findet im Nebenzimmer der Gaststätte Mehlfelds am Haderner Stern (Guardinistr. 98a) statt und dauert ca. zwei Stunden, Unterlagen werden zur Verfügung gestellt.
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