Zu hoch für die Unterführung
Am vergangenen Freitag achtete ein eigentlich ortsunkundiger Lkw-Fahrer nicht auf die Höhenbeschilderung der Bahnunterführung in der St.-Cäcilia-Straße. Gemäß Beschilderung ist die Durchfahrt bis zu einer Fahrzeughöhe von 2,2 Metern gestattet. Das von ihm geführte Fahrzeug hatte einen Planenaufbau mit eine Höhe von über drei Metern. Da der Planenaufbau nicht so stabil war, verbog sich dieser und der Lkw blieb nicht in der Unterführung stecken. So entstand auch kein oder kaum Sachschaden an dem Bahnbauwerk, jedoch wird der Schaden an dem Fahrzeug mindestens 1.000 Euro betragen.
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