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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Schlechter Start der E-Scooter
Mit einer gemeinsamen Selbstverpflichtungserklärung für Leihanbieter setzen die Städte Germering, Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim Rahmenbedingungen für den Betrieb von E-Scootern auf ihren Radwegen und Straßen. Organisiert hat das einheitliche Vorgehen die Stabsstelle ÖPNV im Landratsamt.
Die E-Scooter-Betreiber verpflichten sich zur Einhaltung von fest definierten Bediengebieten und Parkverbotszonen sowie auf Qualitätsanforderungen bei der Scooterverteilung und den Fahrzeugen selbst, die über die rechtlichen Bedingungen hinausgehen. Außerdem sieht das Regelwerk die bestmögliche Eingliederung der E-Tretroller in das verkehrliche Gesamtsystem vor. So sind Verknüpfungen mit den landkreisweit geplanten Mobilitätsstationen vorgesehen.
Städte und Kreisverwaltung versprechen sich von der Abstimmung die Chance, den Verkehr von Elektrokleinstfahrzeugen in geordnete Bahnen zu lenken.
Eine Selbstverpflichtungserklärung ist derzeit die einzige Möglichkeit, den Verkehr von E Scootern, deren Abstellen im öffentlichen Raum wie bei Fahrrädern als Gemeingebrauch gilt, zu lenken, so das Landratsamt. Eine mehrere Kommunen umfassende, einheitliche Vereinbarung existierte bisher nicht. Insofern nehmen der Landkreis Fürstenfeldbruck und die beteiligten Städte hier eine Art Vorreiterrolle ein.
Hintergrund des Projektes waren die Planungen der Firma Bird: Obwohl deren Roller erst nach Unterzeichnung der Selbstverpflichtung auf den Straßen und Wegen ausgebracht werden sollten, tat Bird dies dann doch schon vorab am 11. Juni.
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