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Maskenpflicht gilt

Aktuelle Verfügung für Germering

Im Blau markierten Bereich gilt die Maskenpflicht. (Bild: Stadt Germ)

Wegen der steigenden Infektionszahlen wird es auch in Germering eine Maskenpflicht in hochfrequentierten Teilbereichen der Stadt geben. Die notwendige Allgemeinverfügung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf Grund steigender Infektionszahlen solle am Freitag, 2. April, in Kraft treten, teilte die Stadt Germering am Mittwoch mit. Die Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

Passanten in diesem Bereich sind verpflichtet, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen:

Untere Bahnhofstraße (zwischen Kreuzung Landsberger Straße und Kleiner Stachus, einschließlich Kreisel Untere Bahnhofstraße), Bahnhofplatz (zwischen Kreisel Untere Bahnhofstraße und Einmündung Hirschauer Straße), Kleiner Stachus, Otto-Wagner-Straße (zwischen Kleiner Stachus und Kreuzung Friedenstraße).

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