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Kahlfläche muss aufgeforstet werden

Waldbodenzerstörung im Landschaftsschutzgebiet Moosschwaige

Unsachgemäße Erdaufschüttung in der Moosschwaige (Bild: Bund Naturschutz)

Mitglieder der Ortsgruppe Germering des Bund Naturschutz entdeckten dieser Tage eine unsachgemäße Erdaufschüttung auf rund 1,5 ha kahlgeschlagene Fläche ca. 200 m westlich des Gutes Moosschwaige. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet „Triftwiesen Germering“ und ist gleichzeitig besonders schützenswerter Bannwald.

Offensichtlich hatte sich der ursprüngliche Waldbestand in den Vorjahren durch Borkenkäfer und Sturmwurf aufgelöst. Die verbliebenen Wurzelstöcke der Bäume wurden mit schwerem Gerät herausgerissen und seitlich in großen Haufen deponiert. Anschließend wurde die Kahlfläche mit lehmig kiesigem Erdmaterial bis zu einem Meter Höhe aufgefüllt. Nach dem Bayerischen Waldgesetz ist eine derartige Waldbodenzerstörung verboten.

"Es ist zu vermuten, dass der Waldbesitzer hier kostengünstig Erdaushub beseitigen wollte. Es wäre dies nicht der erste Fall auf Germeringer Flur", schreibt die Germeringer Ortsgruppe des Bund Naturschutz in einer Pressemitteilung. Und fügt einen indirekten Aufruf an die offiziellen Stellen an: "Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden rasch reagieren, das Material beseitigt und die Kahlfläche wieder mit heimischen Baumarten aufgepflanzt wird."


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