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Steigende Corona-Zahlen beenden Schulstreit

Hort und Mita: Wer darf ohne Maske in der Pause? Wer nicht?

Auch für die Nachmittagsbetreuung gilt in München ab sofort: Maske ist Pflicht. (Bild: job)

Die SPD hat im Bezirksausschuss im Münchner Süden eine einheitliche Regelung der Maskenpflicht in Schule, Hort und Mittagsbetreuungen gefordert. Sie verwies darauf, dass es an mindestens einer Grundschule im Viertel widersprüchliche Regeln gebe. Am Vormittag müssten die Kinder auch in der Pause keine Maske tragen. Das gelte auch für die Hortkinder am Nachmittag - während die Kinder der Mittagsbetreuung nachmittags nur mit Maske in den Pausenhof dürfen.

Maskenstreit in der Schulfamilie

Diesen Unterschied verstehe kein Mensch, so Dorle Baumann (SPD). Monika Reim (SPD) berichtete, dies habe zu massiven Problemen auch innerhalb der Elternschaft geführt. Den eskalierenden Streit konnte auch die Schulleitung nicht beruhigen, ergänzte Paulina Gordienko (SPD).

In einem Dringlichkeitsantrag wollte die SPD daher erreichen, dass das städt. Referat für Bildung und Sport die geltenden Masken-Regelungen darstellt. Zudem sollte sich OB Reiter beim Ministerpräsidenten des Freistaates für eine einheitliche Verfügung für alle Kinder einsetzen.

Bürgergremium mischt sich nicht ein

Grüne und CSU lehnten diesen Weg ab. Juri Wostal (Grüne) meinte, man werde in diesen Zeiten mit Widersprüchlichkeiten leben müssen. Solche Dinge müssten vor Ort in den Schulen geklärt werden, nicht im Bezirksausschuss. Dominik Kunkel (CSU) verwies auf die Behörden wie das Landesamt für Gesundheit: Es sei bereits alles klar geregelt. "Wir müssen dafür nicht Reiter zu Söder schicken", ergänzte Ricarada Hagemann (CSU).

Mehrheitlich lehnte der Bezirksausschuss den SPD-Masken-Antrag ab.

Welche Regeln gelten für wen?

Die bayrischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege sowie das städt. Referat für Schule und Sport haben auf Anfrage des Sendlinger Anzeigers auf die bestehenden Regelwerke hingewiesen:

Für Mittagsbetreuungen gilt der "Rahmen-Hygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 02.10.2020.

Für Horte gilt der "Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten" des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 01.09.2020.

Für Mittagsbetreuungen sieht der aktuelle Rahmenhygieneplan (2. Oktober) – anders als frühere Rahmenhygienepläne – vor, dass die Kinder der Mittagsbetreuung auf dem Pausenhof keine Maske tragen müssen, sofern sie sich dort in festen Gruppen aufhalten.

Analog zu den schulischen Vorgaben müssen Hortkinder und Personal auf dem Pausenhof keine Maske tragen. Dort, wo Abstandhalten nahezu unmöglich ist, sei aber auch für Horte eine Maskenpflicht geplant.

Jetzt gilt für alle die Maskenpflicht

Diese Regelung galt jedoch nur, solange die 7-Tages-Inzidenz unter 50 lag. "Wenn es das Infektionsgeschehen erfordert, ist die Maskenpflicht aber selbstverständlich vorgesehen", erklärten die Ministerien die Regeln für Hort und Mita. Nachdem für München vergangene Woche bereits über 60 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tage registriert wurden (und die Schwelle von 50 damit deutlich übersprungen wurde), hat die Stadt München die Corona-Schutzmaßnahmen noch am Samstag verschärft.

Diese sind klar und einheitlich: Jetzt gilt die Maskenpflicht auch für Grundschüler im Unterricht und bei der Nachmittagsbetreuung.


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