Müssen die Anlieger bezahlen?
Bezirksausschuss fordert Klärung zu Kosten beim Bau der Tram-Tangente
Kommt die Straßenausbaubeitragssatzung für die Anlieger der Tram-Westtangente (beispielsweise der Fürstenrieder Straße) zur Anwendung, wenn die Trasse gebaut wird? Dies möchte der Bezirksausschuss Sendling-Westpark (BA 7) vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt wissen.
Zwar sei davon auszugehen, dass sich die „Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags durch die Landeshauptstadt München" nicht auf die Maßnahmen bezieht, die von den Stadtwerken aus betrieblichen Gründen im Zusammenhang mit dem Bau der Tramtrasse für den öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt werden müssen. "Es stellt sich jedoch die Frage, ob Kosten für Maßnahmen des Straßenbaulastträgers - also des Baureferats, die zur Umgestaltung und Verbesserung der Fürstenrieder Straße führen, anteilig auf die Wohnungs- und Hauseigentümer gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung umgelegt werden", erklärt Alfred Nagel, Sprecher der CSU im BA 7: „Es geht also um die Maßnahmen, die über das reine Tram-Neubauprojekt hinausgehen, wie sie im Stadtratsbeschluss vom Juli 2013 dargestellt wurden."
Wer trägt Kosten für Verbesserungen?
In der Straßenausbaubeitragssatzung ist geregelt, dass die Landeshauptstadt einen Beitrag erhebt, um ihren Aufwand für die Erneuerung oder Verbesserung von Straßen, Rad- und Gehwegen zu decken. In die Berechnungen fließen beispielsweise auch die Kosten für Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen ein, ebenso die Kosten für Parkstreifen und -buchten und die Beleuchtung. Je nach Art der Straße und der Bebauung übernimmt die Gemeinde 30 bis 80 Prozent der Aufwandsposten. Das heißt aber auch: 20 bis 70 Prozent der fälligen Teilbeträge können auf die Eigentümer von Anlieger-Grundstücken sowie Erbbauberechtigte umgelegt werden.
Böse Überraschung für Anwohner
Eine unliebsame Überraschung infolge der Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung hatte der Bezirksausschuss Sendling-Westpark vor nicht allzu langer Zeit erlebt: 1,7 Millionen Euro mussten bei der Umgestaltung der Albert-Roßhaupter-Straße von den Anliegern getragen werden. Eine solche Überraschung soll den Anliegern an der nun geplanten Tram-Trasse durch frühzeitige Information erspart bleiben.
BA drängt auf Klärung
Deshalb stellt der BA klar: Die Umgestaltungsmaßnahmen des Baureferates und die damit verbundene Ermittlung der Kosten wurden bislang nicht beziffert, wurden in den öffentlichen Veranstaltungen zur Tram-Westtangente auch nicht dargestellt. Zu klären bleibt also zunächst, ob die Kosten für Maßnahmen des Baureferats überhaupt schon berechnet wurden. Falls nicht, will der BA wissen: „Wann können sie beziffert werden?" Wesentlich ist letztlich aber vor allem die Frage, ob und für welche Maßnahmen eine Beitragspflicht nach der Straßenausbaubeitragssatzung für die Anlieger fällig wird.
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