"Keine Option tätig zu werden"
Private Feuerwerke dürfen weiter abgebrannt werden
Die Bürgerversammlung im 19. Stadtbezirk hatte im Mai eine Empfehlung zum Verbot privater Feuerwerke an Silvester beschlossen. Jetzt liegt die Antwort des Kreisverwaltungsreferates (KVR) vor.
Die Bürgerversammlung zielte darauf ab, private Feuerwerke an Silvester zu verbieten und stattdessen ein oder mehrere Feuerwerke durch die Feuerwehr zu organisieren. Dazu die Behörde: "Das Kreisverwaltungsreferat sieht derzeit keine rechtliche Möglichkeit, aus sicherheitsrechtlichen Gründen ein Feuerwerksverbot in München oder im 19. Stadtbezirk in Form einer Satzung oder einer Allgemeinverfügung zu erlassen." Im Einzelnen führt das KVR aus, dass laut Grundgesetz der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über das Sprengstoffrecht habe. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk sei detailliert geregelt, Städte und Kommunen hätten keine Option durch eigene Satzung tätig zu werden und entsprechende Verbote zu erlassen.
Kommunen hätten allerdings Möglichkeiten, das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände einzuschränken. In der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist Feuerwerk nicht erlaubt, außerdem könne die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall anordnen, "dass pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dicht besiedelten Gebieten zu bestimmten Zeiten nicht abgebrannt werden dürfen". Jedes Verbot bedarf einer Einzelfallprüfung. Es bleibe aber festzuhalten, "dass ein flächendeckendes Abbrennverbot von Silvesterfeuerwerk für das Stadtgebiet München für Privatpersonen nicht per Satzung oder einer Allgemeinverfügung erlassen werden kann": Es darf weiter "geschossen" werden.
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