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Drei "Sommerstraßen" vorgeschlagen

Thalkirchner Brücke wird nicht gesperrt

Der Fellererplatz ist als "Sommerstraße" vorgeschlagen. Für Reinhold Wirthl ist er die einzige Straße, die dafür geeignet ist. (Bild: job)

Um in den Corona-Zeiten mit ihren eingeschränkten Mögichkeiten Fußgängern mehr Platz im öffentlichen Raum zu geben, hat der Stadtrat die Einrichtung von "Sommerstraßen" ermöglicht. Rechtlich gibt es drei mögliche Varianten: Fußgängern einen Vorrang vor dem Autoberkehr einzuräumen: durch Einrichtung reiner Fußgängerbereiche (Fußgängerzone), durch verkehrsberuhigte Bereiche sowie durch die Vollsperrung einer Straße für alle Fahrzeuge im Sinne einer Spielstraße.

Der Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19) nahm einstimmig drei Straßen dafür in die engere Auswahl: Fellererplatz, Franziska-Reindl-Platz und die nördliche Forstenrieder Allee.

Die Einbeziehung der Thalkirchner Brücke lehnte da Gremium ab. Sie sei Teil der Radlhauptroute, erklärte BA-Vorsitzender Ludwig Weidinger (CSU) und könne aus diesem Grund gar keine Sommerstraße werden. Bei früheren Sperrungen gab es erhebliche Probleme, erinnerten Hannelore Prechtel (SPD) an die Sanierung der Brücke und Reinhold Wirthl (CSU) an Filmaufnahmen.

Monika Reim (SPD) wies zudem auf die Konsequenzen von Sommerstraßen hin: Bei der Variante "Spielstraße" sei jeglicher Verkehr untersagt, also auch Fahrradverkehr und Parken. "Das geht nicht", so Reim.

Ein "Dreierrat" aus BA-Mitgliedern wurde beauftragt, über die drei vorgeschlagenen Sommerstraßen und die umzusetzenden Varianten zu entscheiden.

"Das ist eine Dreistigkeit"

Heftige Kritik äußerte Reinhold Wirthl (CSU) am städt. Kreisverwaltungsreferat, weil BA-Mitglieder sich mit der Behörde um das Aufstellen der Sperren für die Sommerstraßen kümmern sollen. Hierfür solle der BA der Stadt "verantwortliche Personen" nennen. "Das ist eine Dreistigkeit sondergleichen", so Wirthl, denn mit dem Aufstellen der Sperren wären die Bürger zugleich in der verkehrsrechtlichen Haftung für die Sommerstraßen.


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