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Ältestes Bauernhaus soll erlebbar bleiben

Derzbachhof als Denkmal erhalten

Der Derzbachhof bleibt erhalten - auch mit neuem Eigentümer. (Bild: job)

"Es ist das älteste noch erhaltene Bauernhaus in München", erklärt Michael Kollatz, Vorsitzender des Unterausschusses Bau und Planung im Bezirksausschuss im Münchner Süden (BA 19). "Wir fordern seit Jahrzehnten den Erhalt als Baudenkmal." Es geht um den Derzbachhof: Die Lokalpolitiker sitzen an einer Stellungnahme zur Bauvoranfrage für das Grundstück an der Forstenrieder Allee 179. Bereits vor einigen Jahren hatte es ein Konzept gegeben: "Damals wollte man das Bauernhaus vorne erhalten, hinten war ein großes Bauwerk geplant." Jetzt hat das Grundstück einen neuen Eigentümer, der die Bebauung "energischer betreibt" – inklusive neuer Bauvoranfrage.

"Erhalten und sanieren"

Tobias Kofalk von euroboden Arichtekturkultur ist der zuständige Projektmanager des Besitzers: "Wir haben hier ein etwa 4.000 Quadratmeter großes Grundstück. Natürlich werden wir den Altbau erhalten und sanieren." Im Stadl sei eine Wohnnutzung geplant. "Ergänzend soll ein Neubau entstehen. Wir planen mit einer Gebäudehöhe von zirka zwölf Metern, der direkte Nachbar hat 13 Meter, unsere Vorstellung ist ein guter Kompromiss." Inklusive des Altbaus wollen die Bauträger 19 Wohneinheiten realisieren, dazu käme eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen und einem Fahrzeuglift.

Tiefgarage und Fahrzeuglift

Eine Bauvoranfrage, die der BA 19 nicht grundsätzlich ablehnt. Einige Anregungen haben die Lokalpolitiker allerdings schon. Einstimmig beschließt das Gremium eine Stellungnahme mit "unabweisbaren" Rahmenbedingungen: "Begonnene Maßnahmen zum Substanzerhalt des Denkmals sind unverzüglich weiterzutreiben und zu intensivieren. Auch das Innere unterliegt dem Denkmalschutz. Deshalb sind neue Nutzungen und Umbauten im Inneren nur soweit möglich, als der Bestand noch erlebbar und in der Substanz erhalten bleibt." Kofalk dazu: "Wir waren und sind in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und planen eine schonende Renovierung." Der BA 19 möchte außerdem sichergehen, dass auch diejenigen Teile des Gebäudes saniert werden, in die später niemand einzieht – und zwar zeitgleich zur Neubebauung. Diese Forderung solle seitens der Stadt rechtlich abgesichert werden."Unser Vorgehen ist mit allen Behörden abgestimmt", erklärt Kofalk.

Auch Tiefgarage und Aufzug sind für das Gremium in Ordnung – solange sicher ist, dass kein Rückstau auf die Straße entsteht. Der BA 19 regt an eine "Ausweichstelle in der Zufahrt auf dem Grundstück" umzusetzen. Zudem sollen die Außenanlagen des historischen Hofs soweit möglich sichtbar bleiben; Ensembleschutz müsse gewährleistet sein.


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