Soll man müssen?
Radwege in der Herterichstraße bleiben Pflicht
Soll man die Radwege, die es an der Herterichstraße gibt, auch wirklich benutzen müssen? Darüber gibt es im Bezirksausschuss im Münchner Süden unterschiedliche Meinungen.
Zwei unterschiedliche Abschnitte
In seiner jüngsten Sitzung nahm das Bürgergremium die beiden Abschnitte zwischen Waterloo- und Springerstraße (beim TSV Solln und dem Schönstatt-Zentrum) sowie zwischen Springer- und Schuchstraße (bei Geschäften, Post, Bücherschrank) unter die Lupe.
Im ersten Abschnitt verläuft nur ein kombinierter Fuß- / Radweg (für beide Richtungen) mit geringer Breite jenseits der Baumreihe neben der Herterichstraße. Im zweiten Abschnitt gibt es auf beiden Straßenseiten Geh- und Radwege.
Teils ja, teils nein
Zwischen Springer- und Schuchstraße (zweiter Abschnitt) könne man zügig radeln, meinte Ludwig Weidinger (CSU). Hier sei die Benutzungspflicht hinnehmbar. Im anderen Abschnitt sei der Weg jedoch ungenügend, deshalb solle man seine Benutzung freistellen.
Jede Pflicht aufgeben
Henriette Holtz (Grüne) sprach sich für eine vollständige Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht unabhängig vom baulichen Zustand aus. „Erwachsene können auf der Straße fahren, wenn sie wollen“, meinte sie, „ich sehe keinerlei Sinn mehr, Leute auf einen Radweg zu zwingen.“ Sie verwies auf die zunehmende Zahl von Lastenrädern. „Solche Vehikel gehören nicht auf den Radweg, sondern auf die Straße!“
„Wir brauchen eine Form von Logik“, mahnte Inga Meincke (Grüne) an. Wer an der Herterichstraße entlang radle, müsse aufgrund der unterschiedlichen Regeln immer wieder die Straßenseite wechseln. Diese Uneinheitlichkeit sei ein Risiko.
Sicherheit zuerst
Hannelore Prechtel (SPD) warnte dagegen vor einer Aufhebung der Pflicht. Sie wäre eine „Zumutung für Autofahrer und Radler“ zumindest im durch die Bäume dunklen Abschnitt zwischen Springer- und Waterloostraße. Hebe man die Radwegbenutzungspflicht hier auf, müsse man wenigstens die Forstenrieder Tempo-30-Zone in diesen Abschnitt der Herterichstraße ausdehnen. „Das ist das Mindeste für die Verkehrssicherheit“, so Prechtel.
Es soll bleiben, wie es ist
Das Bürgergremium entschied sich gegen den Vorschlag, die Radwegbenutzungspflicht aufzugeben oder zu lockern. In beiden Abschnitten der Herterichstraße müssen Radler also weiterhin die für sie angelegten Wege benutzen.
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