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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
Erst in 20 Jahren sterben
Kein Friedhofsplatz für Neu-Freihamer
Vor einem Jahr hat sich der Ökumenische Rat zum ersten Mal an die Stadt München mit der Bitte gewandt, für den neuen Stadtteil Freiham einen eigenen Friedhof einzurichten. Schließlich würden in der Großsiedlung bald 30.000 Menschen wohnen. Im Laufe des Jahres gab es einen regen Schriftwechsel zwischen Stadt und Ökumenischem Rat. An der Sache hat er jedoch nichts geändert. So wird es für Freiham keinen eigenen Friedhof geben, dafür soll der bestehende Aubinger Friedhof auf 5,4 Hektar erweitert werden. Hier könnten je nach Grabart – Sarg oder Urne – zwischen 1200 und 1600 neue Gräber entstehen.
Für Aubinger – und dazu werden auch die Freihamer gezählt – die nach dem Tod in ihrem Stadtviertel beerdigt werden möchten, gilt jedoch eine Residenzpflicht von 20 Jahren, um alteingessessenen Menschen einen wohnortnahen Bestattungsplatz zu garantieren. Verstorbene aus Freiham, die erst in den nächsten Jahren in neue Wohnungen ziehen können, müssten folglich bis mindestens 2040 auf andere Friedhöfe verteilt werden.
"Dies sei den um die Grabpflege bemühten Angehörigen nicht zuzumuten“, kritisierte der Sprecher des Ökumenischen Rats, Klaus Bichlmayer. Wer 2020 nach Freiham ziehe, dürfe – überspitzt ausgedrückt – erst 2040 sterben, um in Aubing beerdigt werden zu können.
Residenzpflicht auf fünf Jahre beschränken
Oberbürgermeister Dieter Reiter mutmaßte, dass viele Zugezogene ihre Verstorbenen in Familiengräbern auf anderen Münchner Friedhöfen würden bestatten wollen und die wahrscheinlich recht junge Freihamer Bevölkerung unterdurchschnittlich viele Todesfälle zu beklagen hätte. Es würden wohl nur in Einzelfällen Härten entstehen.
Eine Antwort, die Klaus Bichlmayer, keinesfalls akzeptieren wollte. Er forderte in Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept des Friedhofs Aubing die Residenzpflicht auf fünf Jahre zu beschränken, um so auch den Freihamern ein Recht auf einen heimatnahen Friedhofsplatz einzuräumen.
Bichlmayer: "Der Ökumenische Rat ist nach wie vor der Auffassung, dass ein Festhalten an der Residenzpflicht für den Aubinger Friedhof angesichts der Erweiterungen des Aubinger Friedhofs nicht mehr vertretbar ist".
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