Am Wohnort bestattet
2020 wird Residenzpflicht überdacht
Für die Freihamer, aber auch für die Bewohner der Neubau- und Verdichtungsgebiete in Aubing, gibt es doch noch eine Chance, dass sie beim Ableben im benachbarten Friedhof Aubing begraben werden können, auch wenn sie noch nicht 20 Jahre im Viertel gelebt haben. Momentan ist der Erwerb eines Grabnutzungsrechts nur möglich, wenn der Hauptwohnsitz 20 Jahre im Bestattungsbezirk Aubing war. Der Besuch des Friedhofs und die Grabpflege seien oft wichtiger Bestandteil der Trauerarbeit und vielen Menschen wichtig, deswegen haben sich in Aubing Kirchenvertreter und Politiker gemeldet, die sich intensiv für einen wohnortnahen Friedhof oder einen neuen Friedhof in Freiham eingesetzt haben. Umweltreferentin Stephanie Jacobs beantwortete in der Münchner Rathaus-Umschau jetzt eine Anfrage des Aubinger Stadtrats Johann Sauerer an die Stadt. Dabei berichtete sie über den Hintergrund der Residenzpflicht, die aus dem Jahr 2000 stammt. „Ende der 1990-er Jahre waren im Friedhof Aubing kaum noch Gräber frei. Mit der 20-jährigen Residenzpflicht wurde sichergestellt, dass der alteingesessenen Bevölkerung im Falle des Ablebens garantiert eine Grabstätte zur Verfügung gestellt werden kann“. Angesichts der vielen Nachverdichtungen und dem Wohnbaugebiet in Freiham müsste jedoch die Residenzpflicht überdacht werde, so die Meinung des Kommunalpolitikers.
Das scheint jetzt zu passieren. „Die Städtischen Friedhöfe München legen dem Stadtrat im ersten Halbjahr 2020 eine neue Gräberbedarfsprognose mit einer Vorausschau bis zum Jahr 2035 vor. Darin wird unter Berücksichtigung der Einwohnerentwicklung sowie der erwarteten Sterbefälle der Bedarf an Gräbern im Bestattungsbezirk Aubing-Freiham prognostiziert", versprach Jacobs. Dabei soll geprüft werden, wieviele freie Gräber für kommende Beerdigungen freigehalten werden müssen. Im Zusammenhang damit ist eine Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 22 vorgesehen. Dabei könnte sogar die 20-jährige Residenzpflicht geändert werden. "Voraussetzung für den Erwerb eines Grabnutzungsrechts wäre dann nur noch, dass Verstorbene den Wohnsitz im Bestattungsbezirk Aubing-Freiham hatten“, erklärte Jacobs.
800 zusätzliche Gräber
Das wäre ganz im Sinne des Antragsstellers. "Freiham fußt auf dem Konzept des Stadtteils der kurzen Wege. Es wäre doch sinnvoll, dass die Bewohner den angrenzenden Friedhof mitnutzen könnten". Allerdings müsste dann über die Größe der Erweiterungsfläche nachgedacht werden. In Aubing sind die Erweiterungsflächen bereits durch das Kommunalreferat angekauft. Darin können zu den bestehenden 3.400 Gräbern voraussichtlich rund 800 zusätzliche Gräber angelegt werden.
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