Einsatzfahrzeuge behindern kostet 20 Euro
Wenn sich Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen mit Baulicht und Martinshorn nähern, "haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen". Das ordnet die Straßenverkehrsordnung an. Eigentlich sollten das alle Autofahrer wissen. Dennoch beobachtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) immer wieder Fehlverhalten in solchen Situationen. Wer nicht reagiert, weil er den Alarm zum Beispiel wegen lauter Radiomusik nicht hört, handelt grob fahrlässig. Die mögliche Folge: Unnötige Verzögerungen und 20 Euro Verwarnungsgeld.
Peinsatzfahrzeuge dürfen laut § 35 StVO notfalls sogar Verkehrsregeln übertreten. Doch ist es ihnen auch mit Sondersignal weder erlaubt, andere zu gefährden, noch Sonder- oder Wegerechte zu erzwingen. Allerdings müssen sie im Einsatz nicht unbedingt schnell fahren. Viele Patienten brauchen schonende Beförderung nach dem Motto: langsam, es ist eilig!
Strikt verboten ist es, beispielsweise im Stau die vermeintliche Chance für besseres Durchkommen zu nutzen und sich an das Einsatzfahrzeug zu "hängen". saz
Gemeinsam spielen, ratschen und sich kennenlernen: das ist das Motto des Freihamer Spiele-Treffs. Der nächste Termin ist am Samstag, 11. Mai. Gespielt wird von 15 bis 19 Uhr im Gemeinschaftsraum der Genossenschaft Wogeno (Ute-Strittmatter-Str.
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