„Ziel erreicht“
Nach Gerichtsurteil: Tempo 30 in der Allacher Straße
Zukünftig gilt in der Allacher Straße Tempo 30, zumindest im Bereich zwischen der Ernst-von-Beling- und der Eduard-Schwartz-Straße. Hierzu wird die Landeshauptstadt München durch ein Gerichtsurteil praktisch gezwungen, weil Anwohner gegen die Stadt geklagt hatten. Sie forderten, dass für den nördlichen Teil der Allacher Straße lärmreduzierende Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Das Gericht hat ihnen Recht gegeben. „Wir haben unser Ziel erreicht“, heißt es von Seiten der Kläger, der Interessengemeinschaft Allacher Straße e.V. „Das Bayerische Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil sich so entschieden, wie wir es uns erhofft haben. Der Ausbau der Allacher Straße muss seitens der Stadt München neu überarbeitet werden.“
Die Stadt plant nun, Tempo 30 einzuführen und das Überholverbot auf der Allacher Straße aufzuheben. Das allerdings geht dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) zu weit. „Um Tempo 30 werden wir aufgrund des Gerichtsurteils nicht herumkommen. Dass jedoch das Überholverbot aufgehoben wird, halte ich für sehr bedenklich“, sagte Falk Lamkewitz auf der jüngsten Sitzung des Gremiums. Der Grünen-Fraktionssprecher wies zudem darauf hin, dass die Verwaltung nicht auf eine Anfrage des BA 23 kurz nach dem Gerichtsurteil reagiert habe, in der die Lokalpolitiker wissen wollten, welche Konsequenzen das Urteil habe. „Das ärgert mich ein bisschen“, betonte Falk Lamkewitz. „Wir wollten einfach nur wissen, wie die Stadt auf das Urteil reagiert und welche Konsequenzen sie daraus ziehen möchte. Mich stört, dass jetzt gleich der Vorschlag einer Tempo 30-Anordnung mit gleichzeitiger Aufhebung des Überholverbotes kommt.“
„Allacher Straße ist äußerst gefährlich“
Auch Fritz Schneller kritisierte die Aufhebung des Überholverbots. „Die Allacher Straße ist wegen ihres Höhensprungs äußerst gefährlich“, so der SPD-Politiker. „Wer schneller fahren möchte als Tempo 30, der soll auf der Von-Kahr-Straße fahren. Das Hauptproblem an dem Ganzen wird aber sein, das sich die Wenigsten an Tempo 30 halten werden.“ Henning Clewing wies indes noch auf Folgendes hin: „Wenn man in einer Tempo 30-Zone überholt, darf man doch eigentlich auch beim Überholen nicht schneller als 30 km/h fahren“, sagte er schmunzelnd. Der BA 23 hat sich dennoch abschließend und einstimmig dafür ausgesprochen, dass das Überholverbot in der Allacher Straße nicht aufgehoben werden soll, „zumindest so lange die Straße noch nicht ausgebaut ist“, so Heike Kainz.
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) prüft derzeit, welche Konsequenzen das Urteil für die verkehrsrechtlichen Anordnungen und gegebenenfalls für die weitere Planung des Baureferats bezüglich der erstmaligen Herstellung der Allacher Straße hat. Man gehe davon aus, dass die Prüfungen bis Ende März abgeschlossen seien, heißt es von Seiten des KVR.
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