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Rubrik: Gesamt · Stadtteil: München
„Verhandlungen erfolglos“
Keine Ampel und kein Gehweg auf Höhe der Eversbuschstraße 202
Auf Höhe des Supermarktes in der Eversbuschstraße 202 kann aktuell weder eine Ampelanlage noch eine durchgängige Gehwegverbindung errichtet werden. Dies hat das Kommunalreferat dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) mitgeteilt, der die Stadt im April darum gebeten hatte, die erforderlichen Grundstücke für die Schaffung eines Gehweges an der Ostseite der Eversbuschstraße zu erwerben beziehungsweise die benötigten Fläche im Falle erfolgloser Verhandlungen mit den Eigentürmern gegebenenfalls zu enteignen.
Man habe die jeweiligen Eigentümer seit 2012 mehrfach angeschrieben und telefonisch kontaktiert, heißt es von Seiten des Kommunalreferats. Für eine Teilfläche habe man eine sogenannten Benützungspflicht vereinbaren können. „Da diese ab der Zustimmung des Eigentümers eine Verpflichtung der Stadt zur Verzinsung des Kaufpreises auslöst, wurde die Benützungserlaubnis vom Kommunalreferat inzwischen wieder zurückgegeben“, heißt es in dem Schreiben an den BA 23. Der Eigentümer sei aber weiterhin bereit die Teilfläche an die Stadt abzugeben, sobald eine gesicherte Planung für den Ausbau vorliege.
Für alle anderen Flächen blieben die Verhandlungen nach Angaben des Kommunalreferat erfolglos. Man werde sich jedoch weiterhin bemühen, die Flächen zu erwerben. Für die Einleitung von Enteignungsverfahren seien jedoch konkretere Planungen nötig.
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