„Ungeklärte Lage“
Oertelplatz: Keine Beschilderung für die Anlieferstraße
Die Anlieferstraßen für das Einkaufszentrum am Oertelplatz soll nicht, so wie vom Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) vorgeschlagen, zusätzlich beschildert werden, um Radfahrern und Passanten noch deutlicher aufzuzeigen, welcher Weg zu benutzen ist. Dies geht aus einem Schreiben des Bauträgers, der Moeg II GmbH, an das Lokalparlament hervor. Im Rahmen des Ortstermins am 31. Januar dieses Jahres und dessen Nachbereitung habe man festgestellt, dass die Beschilderung des Geh- und Radweges durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) noch nicht erfolgt sei.
„Kein erkennbarer Mehrwert“
„Ich habe mittlerweile mit einem potentiell ausführenden Unternehmen einen Termin vor Ort wahrgenommen“, erklärt Claudia Maier von der Moeg II GmbH. „Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beschilderung keinen erkennbaren Mehrwert darstellen würde.“ Die Projektleiterin bezieht sich dabei auf eine Beschilderung „Durchfahrt verboten“ für die Anlieferstraße zum Einkaufszentrum. Für Passanten aus südlicher Richtung sei schon aufgrund der Wegeführung eindeutig, welcher Weg zu benutzen sei. „Das gilt zumindest dann, wenn der Geh- und Radweg endlich ausgeschildert ist. Radfahrer aus dem Tunnel sind ohnehin schon auf dem richtigen Weg; wer von der Hintermeierstraße kommt, kann sich auch nicht falsch einordnen, wenn der öffentliche Weg beschildert ist, da die Wege nicht parallel verlaufen.“
„Verwirrt eher, als zu helfen“
Es könne auch eigentlich nur ein Schild an der Wand des Einkaufszentrums angebracht werden – und zwar unterhalb des Feuerwehrplans. „Alternativ könnte ein solches ‚Durchfahrt verboten, Lieferverkehr frei‘-Schild an der Laterne angebracht werden“, so Maier weiter. „Meines Erachtens verwirrt das aber eher, als zu helfen. Der Passant könnte es auch auf den Radweg beziehen. Außerdem müsste die Landeshauptstadt München der Anbringung zustimmen. Ein Mast im Asphalt am Anfang der Anlieferstraße wäre schwierig, da einfahrende größere Lkw diesen vermutlich schnell beschädigen würden.“
„Ins Auge fallen“
Hinsichtlich einer Beschilderung von Norden her kommend sieht aus Sicht von Maier auch nicht besser aus. „Auch hier bleibt nur die Möglichkeit eines ‚Durchfahrt verboten‘-Schilds an der Wand des EVER.S, das aber kaum sichtbar wäre“, betont sie. „Ein Schild am Mast am Anfang der beiden Wege zum Beispiel auf dem Bordstein oder unmittelbar davor auf dem Platz ist wegen der dort entlangführenden Feuerwehrumfahrt nicht zulässig. Weitere Möglichkeiten, die ja auch den Passanten ins Auge fallen sollen, sind nicht erkennbar.“
„Beschilderung ist dringend“
Man könne sich gerne mit Mitgliedern des BA 23 erneut vor Ort treffen, um sich gemeinsam ein Bild von der Situation zu machen, „aber grundsätzlich halte ich eine solche Beschilderung der Anlieferstraße nicht für zielführend.“ Das Gremium wird sich zumindest bezüglich der Beschilderung des Geh- und Radweges noch einmal an die Stadt wenden. „Ich würde vorschlagen, dass wir noch einmal deutlich klarstellen, dass eine Beschilderung der öffentlichen Flächen und Wege dringend ist“, betonte Stefanie Martin (CSU), die Vorsitzende des Unterausschusses Bau und Planung im BA 23. „Durch die aktuell ungeklärte Lage entstehen Gefahren.“
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